Eine Klage eines traumatisierten Mitarbeiters des Bistums Trier gegen Bischof Stephan Ackermann von Trier wird heute vor dem Arbeitsgericht Trier verhandelt. Das Gericht gab im Vorfeld bekannt, dass es das persönliche Erscheinen des Bischofs angeordnet habe. Eine vorherige gütliche Einigung zur Beilegung des Streits scheiterte.
Das Pseudonym Karin Weißenfels hat das Bistum und den Bischof auf 20.000 Euro Schadensersatz verklagt. Der Grund: Im März 2022 verriet der Bischof bei einer Online-Informationsveranstaltung mit Gemeindemitarbeitern das Pseudonym der Frau und verriet ihren echten Namen. Ackerman entschuldigte sich daraufhin bei der Frau und unterzeichnete eine Unterlassungserklärung.
Die Frau sagte in der Klage, dass sie erneut traumatisiert gewesen sei, als Bischof Ackerman ihren richtigen Namen preisgab. Die Frau wurde vor fast 30 Jahren als Kirchenangestellte jahrelang von einem Priester sexuell ausgebeutet. Als sie schwanger wurde, musste sie eine Abtreibung vornehmen. Ein Gerichtssprecher sagte, es sei unklar, ob am Mittwoch ein Urteil verkündet werde.