In Sachsen gelten ab Freitag keine landesweiten Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus mehr. Damit entfällt auch die Isolationspflicht im Fall einer Erkrankung. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) appellierte schon zuvor an die Eigenverantwortung und Rücksichtnahme der Menschen. «Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein», sagte sie am vergangenen Dienstag. Infizierte sollten sich unabhängig von Symptomen freiwillig isolieren und unnötige Kontakte vermeiden. Auch das Tragen einer Maske gehöre bei Kontakt mit anderen Personen unbedingt dazu.
Neben der Isolationspflicht entfallen auch die vom Freistaat vorgegebenen Masken- und Testpflichten in Gemeinschaftseinrichtungen für Geflüchtete und Obdachlose, in Schutzeinrichtungen für Frauen, Kinder und Männer sowie im Maßregelvollzug. Das Ministerium hält das Tragen einer Maske etwa in überfüllten Verkehrsmitteln und Innenräumen für ratsam. Von den Maßnahmen der vergangenen Jahre bleibt nur die Testpflicht in Gesundheitseinrichtungen übrig. Sie ist im Infektionsschutzgesetz des Bundes geregelt. Sachsen erleichtert die Vorgaben aber. Für Kinder, die jünger als sechs Jahre sind, besteht keine Testpflicht.