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Sachsen fördert Umrüstung von Wohnungen für Bedürftige

Sachsen fördert Umrüstung von Wohnungen für Bedürftige
Ein Rollstuhl steht unter einer Treppe in einem Wohnhaus.

Das Programm für barrierefreies Wohnen in Sachsen stößt auf viel Resonanz. Über eine entsprechende Förderrichtlinie können Wohnungen alters- und behindertengerecht umgebaut werden. Wie das Ministerium für Regionalentwicklung mitteilte, profitieren inzwischen jedes Jahr etwa 1500 Haushalte davon. Die Tendenz sei steigend. In diesem Jahr seien bereits knapp 7000 Anträge im Umfang von über 45 Millionen Euro bewilligt worden.

Sachsen fördert seit Juli 2017 den Umbau von Wohnraum für Mieter sowie selbstnutzende Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses. Förderfähig sind Maßnahmen, mit denen Barrieren beseitigt werden: Das kann zum Beispiel der Abbau von Schwellen, die Verbreiterung von Türen oder der Einbau einer ebenerdigen Dusche sein. Die Förderrichtlinie gewährt Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der Kosten – nach Einschätzung des Ministeriums unkompliziert und niedrigschwellig über die Beratungsstellen zur Wohnraumanpassung.

Die Antragstellung geschieht bei der Sächsischen Aufbaubank. Der maximale Zuschuss beträgt 8000 Euro. Sind die Betroffenen auf einen Rollstuhl angewiesen, kann sich der Zuschuss auf 20.000 Euro erhöhen. Bei Bedürftigkeit – etwa als Bezieher von Sozialhilfe oder Wohngeld – kann der Eigenanteil vom Land übernommen werden. Derzeit gibt es in Sachsen drei Anlaufstellen für barrierefreies Wohnen – beim Sozialverband VdK Sachsen in Chemnitz, bei der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen in Dresden sowie beim Behindertenverband Leipzig.

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