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Saarland begrenzt Topgehälter und verkleinert Rundfunkrat

Beim Saarländischen Rundfunk (SR) werden künftig die Topgehälter begrenzt und der Rundfunkrat wird verkleinert. Der Landtag in Saarbrücken beschloss am Dienstag mit den Stimmen der absoluten SPD-Mehrheit und gegen die Opposition von CDU und AfD ein «Gesetz zur Modernisierung des saarländischen Medienrechts». Es sieht auch die Schaffung eines Direktoriums an der Spitze des Senders vor.

«Die Sozialdemokratisierung des Saarlandes ist in vollem Gange», sagte der Abgeordnete Frank Wagner (CDU) zum Nein seiner Fraktion. Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) sagte hingegen, wenn man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bewahren wolle, dann müsse man «einiges in den Strukturen verändern, um für die notwendige Akzeptanz eines notwendigen Systems zu sorgen».

Das neue Gesetz sieht vor, dass das Gehalt des Intendanten oder der Intendantin des SR das Niveau der Richter-Besoldungsgruppe R10 (etwa 15 000 Euro monatlich) nicht überschreiten solle. An der Spitze des Senders steht künftig ein Direktorium: Es besteht neben dem Intendanten aus zwei Verantwortlichen für die Bereiche Verwaltung und Technik sowie Programm und Information.

Der Rundfunkrat wurde von 38 auf 26 stimmberechtigte Mitglieder verkleinert. Die CDU begründete ihre Ablehnung des Gesetzes unter anderem damit, dass «nach Gutsherrenart gezielt bestimmte Gruppen geschwächt» – beispielsweise Vertreter der Wirtschaft – worden seien.

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