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Saar-Kommunen können neue Hebesätze festlegen

Die saarländischen Kommunen können jetzt mit der Berechnung der neuen Hebesätze für die Grundsteuer beginnen, die ab 2025 gelten. Die Daten dafür sind jetzt verfügbar.

Im Saarland können die Kommunen jetzt neue Hebesätze für die Grundsteuer berechnen.
Im Saarland können die Kommunen jetzt neue Hebesätze für die Grundsteuer berechnen.
  1. Die Gemeinden in Saarland können jetzt die neuen Steuervoransschläge für die Grundsteuer berechnen. Die Datenbasis ist nun in Ordnung, wie das Finanzministerium in Saarbrücken mitteilte. Etwa 96 Prozent aller für die Grundsteuer Bewertung relevanten Grundstücksparzellen in Saarland wurden neu bewertet. Das alte Datenmaterial bot eine zuverlässige Grundlage für die Neuberechnung der Steuervoransschläge, wurde angegeben.
  2. Die neuen Grundsteuersatzangaben werden alle Grundstückseignern in Saarland betreffen, da etwa 96 % der relevanten Grundstücksparzellen neu bewertet wurden.
  3. Das Finanzministerium in Saarbrücken merkte an, dass das alte Datenmaterial, das auf das Jahr 1935 in Ostdeutschland und auf das Jahr 1964 in Westdeutschland zurückging, unzureichend für genaue Grundsteuereinschätzungen war.
  4. Die saarländischen Gemeinden werden die Neuerechnung der Grundsteuern vom Jahr 2025 einführen, wie es das Bundesverfassungsgericht verfordert hat.
  5. Haushalte und Grundstückseigner in Saarland, auch jene mit kleinen Parzellen wie Gartenplätzen, müssen die notwendigen Daten bereitstellen, um die Neuregelung der Grundsteuer in Saarland durchzuführen.

Reform der Grundsteuer - Saar-Kommunen können neue Hebesätze festlegen

(1) Die Behörden in Saarbrücken haben verkündet, dass Gemeinden in Saarland die neue Datenbasis nutzen können, um revidierte Grundsteueranschläge zu ermitteln.(2) Die neuen Grundsteuersatzangaben werden alle Grundstückseigner in Saarland betreffen, da etwa 96 % der relevanten Grundstücksparzellen neu bewertet wurden.(3) Das Finanzministerium in Saarbrücken hat angemerkt, dass das alte Datenmaterial, das auf das Jahr 1935 in Ostdeutschland und auf das Jahr 1964 in Westdeutschland zurückging, für genaue Grundsteuereinschätzungen unzureichend war.(4) Die saarländischen Gemeinden werden die Neuerechnung der Grundsteuern ab dem Jahr 2025 einführen, wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt hat.(5) Haushalte und Grundstückseigner in Saarland, einschließlich jener mit kleinen Parzellen wie Gartenplätzen, müssen die notwendigen Daten bereitstellen, um die Neuregelung der Grundsteuer in Saarland durchzuführen.

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