Der Freistaat Sachsen hat knapp 5,6 Millionen abgelaufene Corona-Masken vernichtet. Die Masken seien verbrannt worden, teilte das Innenministerium am Freitag mit. Sachsen ist damit eines von vier Bundesländern, das einer Umfrage der «Welt» zufolge bereits Masken vernichtet hat. Einige weitere planen eine Entsorgung. Die Linken im sächsischen Landtag kritisierten das Vorgehen.
Laut Innenministerium in Dresden waren für das Land während der Corona-Pandemie rund 46,4 Millionen Masken beschafft worden – sowohl OP- als auch FFP2-Masken. 13,2 Millionen lieferte der Bund, 33,2 Millionen besorgte der Freistaat. Die Kosten für die Beschaffung hätten bei rund 78,5 Millionen Euro gelegen. Aktuell habe der Freistaat noch rund 1,16 Millionen Masken im Bestand mit Verfallsdaten zumeist 2024 oder 2025.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Linken im Landtag, Susanne Schaper, kritisierte das Verbrennen der Schutzmasken als schlechteste Option. «Auf der Packung steht «mindestens haltbar bis» und nicht «tödlich ab». Es gibt aus meiner Sicht keinen vernünftigen Grund, die teuer eingekauften und in den allermeisten Fällen noch verwendbaren Masken zu vernichten», so Schaper. Die Verfallsdaten seien lange bekannt gewesen. Man hätte die Masken spenden oder sie erneut sterilisieren können.
Laut der Umfrage der «Welt» haben vier Bundesländer bislang mehr als 17 Millionen Masken verbrannt. Neben Sachsen hätten Baden-Württemberg 6,1 Millionen, Nordrhein-Westfalen 5 Millionen und Mecklenburg-Vorpommern 656.000 Masken vernichtet. Elf Bundesländer teilten mit, bisher keine Corona-Masken entsorgt zu haben, einige planten dies aber. Thüringen konnte über die Art der Verwertung keine Angaben machen.
Auch das Bundesgesundheitsministerium in Berlin hat in den vergangenen Monaten Masken «energetisch verwertet». Die Zahl liege bislang «unter einer Million Stück», teilte ein Sprecher auf Anfrage mit.
Die nun vernichteten Masken wurden in der Hochphase der Pandemie eingekauft. Die Bundesländer können bisher nur Masken verbrennen, die sie auch selbst eingekauft haben. Für Masken, die der Bund beschafft und verteilt hat, brauchen sie die Zustimmung der Bundesregierung. Auf die Frage, wann eine Zustimmung erteilt werden kann, antwortete ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums: «Das BMG steht im regelmäßigen Austausch sowohl mit den Ländern als auch mit der Generalzolldirektion.»