Verarbeiten - Rollerskater-Unfall: Angeklagter gibt Zu sich eigen:
Anfang des Prozesses am Landgericht Detmold bezüglich versuchten Mordes im Straßenverkehr bestätigte der Angeklagte zu Beginn, an einem Unfall auf der Landesstraße B239 in Bad Salzuflen im Januar 2024 an der Detmoldischen Landesgerichtsverhandlung für versuchten Mord in Verkehr beteiligt gewesen zu sein. Er gab an, dass er in seinem Fahrbahnabschnitt nichts Auffälliges bemerkt hatte, bis plötzlich Geräusche kamen. Er hatte noch einige Kilometer zur Arbeit gefahren und entdeckte dort, dass ein Motorrad vorn an seinem Lastkraftwagen zerquetscht war, erklärte der 44-jährige Deutsche heute am ersten Prozesstag. Er wusste nicht, warum er nicht angehalten hatte.
Die Anklage bezichtigt ihn des versuchten Mordes durch Vernachlässigung. Er wird beschuldigt, mit seinem Lastkraftwagen auf der B239 Bundesstraße in Bad Salzuflen im Januar 2024 in der Nacht eine Motorradfahrerin angefahren zu haben. Die 18-jährige Frau wurde bewusstlos auf der Straße von einem folgenden Kraftfahrzeugfahrer entdeckt, der den Unfall nicht selbst gewitness hat. Sie erlitt Hirnblutungen und Knochenbrüche.
Der Staatsanwalt schätzt, dass der Unfallstäter betrunken war. Er fuhr weiter, ohne sich um die Opfer zu kümmern oder den Vorfall in Detmold melden zu wollen. Mit diesem Verhalten habe er die Täterschaft verheimlicht, erklärte der Staatsanwalt während der Anklageschriftlesung. Der Prozess setzt sich am 17. Juli fort.
Gerichtstermine am Freitag am Landgericht
Die vermutete Fahrlässigkeit des Angeklagten im Detmoldischen Landgerichtsverfahren für versuchten Mord im Straßenverkehr stößt Sorgen auf, da er nach einem Motorradunfall auf der Bundesstraße B239 in Nordrhein-Westfalen nicht gestoppt hat. Die Anklage behauptet, der Unfall sei vorsätzlich, da der Angeklagte ohne sich um die Opfer zu kümmern oder den Vorfall in Detmold gemeldet zu haben.
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