Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Roman Poseck (beide CDU) haben an die Bundesregierung appelliert, die Speicherung von IP-Adressen bei Verdacht schwerer Straftaten möglich zu machen. Er denke an einen Zeitraum von etwa 30 Tagen, um diese Daten aufzubewahren, sagte Rhein am Mittwoch nach einem Besuch bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. Der Europäische Gerichtshof habe entschieden, dass es nicht nur notwendig sei, bei schwerster Kriminalität IP-Adressen zu speichern, sondern dass dies auch zulässig sei, betonte er.
«Es geht in jedem Gespräch um Vorratsdatenspeicherung», sagte Rhein nach seinen Gesprächen mit den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die im Internet zu Cybercrime, dem sexuellen Missbrauch von Kindern oder Hate Speech ermitteln. Es sei daher «unverantwortlich, dass die Bundesregierung es nicht möglich macht, dass IP-Adressen abgespeichert werden können.» Denn bei den IP-Adressen handele es sich gewissermaßen um den Fingerabdruck des Täters im Internet – und ohne den könne Tätern nicht das Handwerk gelegt werden.
«Wir haben gehört, dass die ZIT personell sehr gut aufgestellt ist», sagte Poseck. «Was sie braucht, ist ein anderer rechtlicher Rahmen.» Gerade bei erfolgreicher Bekämpfung von Kindesmissbrauch, sei es wichtig, «dass die Ermittler nicht immer vor einer Wand stehen.» Wenn eine Speicherzeit von einem Monat für IP-Adressen Verdächtiger in diesem Bereich ermöglich werde, könnten wesentlich mehr Taten aufgeklärt werden. «Das BKA (Bundeskriminalamt) geht von 60 000 Taten aus, die zusätzlich aufgeklärt werden könnten bei einer solchen Speicherfrist – darauf können wir einfach nicht verzichten», sagte Poseck.