REVISION: Ehemann schießt Frau in den Kopf
Zunächst erzählt ein angeklagter Ehemann von der Tatnacht: Seine Frau habe sich erschossen. Nach einer Berufung erließ das Landgericht München ein anderes Urteil und verurteilte den Vater von fünf Kindern wegen Mordes.
Bei dem mutmaßlichen Suizid einer Frau handelte es sich in Wirklichkeit um die Ermordung ihres Mannes: Auf Grundlage dieses Urteils änderte das Landgericht München 1 die im Berufungsverfahren gegen den Ehemann verhängte Strafe. Ein Gerichtssprecher sagte, Srecko S. werde nun zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. 2015 wurde seine Frau erschossen aufgefunden. Im ersten Prozess wurde S. wegen Waffenbesitzes zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt, der damalige Richter stufte den Tod der Frau als Selbstmord ein.
Ein Bundesgericht hob die Entscheidung jedoch auf, nachdem die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte. Nach Erkenntnissen der derzeit zuständigen Kammer beging die Frau keinen Selbstmord, sondern wurde von ihrem entfremdeten Ehemann erschossen. Obwohl die Frau gegen den Willen des Mannes die Trennung beantragte, blieb das Paar in Kontakt. Die beiden haben fünf gemeinsame Kinder.
Der Beklagte legte drei Versionen vor
Dem Urteil zufolge wollten die beiden vor dem Vorfall eine Nacht zusammen verbringen und am nächsten Tag mit ihren Kindern einen Ausflug machen. In der Nacht des Vorfalls entdeckte der Mann eine Nachricht, die ein Bekannter an die Frau geschickt hatte, und beschloss, sie zu töten. Er tötete sie zunächst durch eine Schusswunde am Kopf und versuchte dann, seinen eigenen Selbstmord vorzutäuschen. Also drückte S. der Frau eine Patrone in die Hand. Das Bezirksgericht war nach der Erhebung zusätzlicher Beweise davon überzeugt, dass es sich um diese Reihe von Ereignissen handelte.
Die Angeklagten hingegen erfanden unterschiedliche Versionen des Geschehens. Er sagte zunächst, seine Frau habe sich alleine erschossen. In einer anderen Version sagt er, er sei dort gewesen. Er sagte schließlich aus, dass der tödliche Schuss während eines Kampfes um die Waffe abgefeuert worden sei. Das Gericht stufte das Verbrechen als Mord mit hinterhältigen Motiven ein. Besonders verwerflich sei es, dass der Mann zu besitzergreifend sei und die Trennungsentscheidung seiner Frau nicht akzeptieren wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Lesen Sie auch:
- Schneesturm schränkt Bayern weiterhin ein
- Einstimmiger Beschluss: Wölfe könnten schneller getötet werden
- Jahr der Klimarekorde: Extreme sind die neue Normalität
- Eis und Schnee legen Süddeutschland lahm
Quelle: www.ntv.de