Unter bestimmten Bedingungen können einige Personen von der Rundfunkgebühr befreit werden. Seit August 2021 gilt in Deutschland die gesetzliche Anforderung, dass jede Familie eine Rundfunkgebühr zahlen muss. Rentner in Deutschland müssen keine Rundfunkgebühren zahlen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Lesen Sie auch: CSU-Fraktion lehnt Erhöhung der Rundfunkgebühren ab
Diese monatliche Gebühr in Höhe von 18,36 Euro wird zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks verwendet und gewährleistet den Zugang zu verschiedenen Rundfunk- und Medienangeboten. Bestimmte Bürgergruppen können von der Zahlung dieser Gebühr befreit werden.
Einige Bürgergruppen und Rentner in Deutschland müssen keine Rundfunkgebühren zahlen
Insgesamt betragen die jährlichen Gebühren für den GEZ 220,32 Euro.
Dies stellt eine erhebliche finanzielle Belastung für Menschen mit geringem Einkommen dar. Um den Existenzminimum nicht zu gefährden, sind bestimmte Bürger von der Rundfunkgebühr befreit.
Dazu gehören nicht nur Rentner. Zu dieser Kategorie gehören auch:
- Empfänger von Sozialleistungen;
- Asylsuchende;
- Studenten;
- Menschen mit geringem Gehalt.
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Rentner keine GEZ-Gebühren zahlen. Menschen, die Grundsicherung erhalten oder im Alter eingeschränkt arbeitsfähig sind, können einen Antrag auf Befreiung von der Steuer stellen.
Wenn ältere Menschen Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, müssen sie auch keine Rundfunkgebühren zahlen. Es gibt auch Ausnahmen für pflegebedürftige Menschen.
In einigen Bundesländern, wie Berlin, Brandenburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz, können Menschen, die Pflegeleistungen erhalten, von der GEZ-Gebühr befreit werden. Darüber hinaus gelten die Pflegehilfe gemäß Kapitel 7 SGB XII und die Pflegeleistungen als Befreiungsgründe.
Wenn Rentner in einem Altenheim leben, können sie einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr stellen. Alle, die die Anforderungen erfüllen, können einen Antrag bei der Gebühreneinzugszentrale stellen. Das entsprechende Formular ist auf der Website des öffentlichen Rechts zu finden.
Nachdem es ausgedruckt und ausgefüllt wurde, muss es zusammen mit allen notwendigen Unterlagen und Nachweisen an die Gebühreneinzugszentrale geschickt werden.
Ein Antrag sollte erst gestellt werden, nachdem alle erforderlichen Nachweise vorgelegt wurden.