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Das Bild zeigt, wie eine Person ihren Ringfinger auf ein elektronisches Registriergerät legt.:Alle Geflüchteten, die in Deu
Alle Geflüchteten, die in Deutschland bleiben wollen, müssen sich bei einer deutschen Behörde melden und registrieren.

Registrieren Sie sich als Asylbewerber

Alle Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen und bleiben wollen, müssen sich bei den deutschen Behörden melden und registrieren. Dies nennt man „Asyl beantragen“. Der Asylantrag ist noch nicht Teil des Asylverfahrens, sondern ein Schritt davor.

Als Asylbewerber registrieren

Wo und wie kann ich „einen Asylantrag stellen“?

Sie können dies den Grenzbehörden, der Polizei, der Einwanderungsbehörde, Ankunftszentren oder Erstaufnahmezentren für Flüchtlinge melden. Es genügt, hier das Wort „Schutz“ auszusprechen. Dann sind Sie offiziell „Asylbewerber“. Wenn Sie noch nicht angekommen sind, werden Sie zu Ihrer ersten Unterkunft gebracht. Möglicherweise erhalten Sie auch ein Dokument und ein Ticket und müssen alleine zu dieser Erstaufnahmeeinrichtung fahren. Diese Datei wird als „Startzertifikat“ bezeichnet.

Wie registriere ich mich?

Sie checken in der Erstaufnahmeeinrichtung ein. Das bedeutet, dass wir Ihr Foto machen und Ihre Fingerabdrücke sammeln. Außerdem werden Sie nach Ihrem Namen, Ihrem Geburtsdatum, Ihrem Herkunftsland und möglicherweise sogar nach Ihrer Reiseroute gefragt. Die Daten wurden gespeichert. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine sogenannte „Ankunftsbescheinigung“.

Dieser Ankunftsnachweis zeigt allen Behörden an, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum in Deutschland bleiben können. Der Ankunftsnachweis war ursprünglich eine Form der Identifizierung. Er ist sehr wichtig. Deshalb müssen Sie es immer bei sich tragen. Nach Einreichung Ihres Asylantrags erhalten Sie eine „Aufenthaltserlaubnis.

Warum muss ich sein Fingerabdruck?

Alle, die nach Europa fliehen, müssen ihre Fingerabdrücke hinterlassen. Dies ist zur Umsetzung der sogenannten „Dublin III-Verordnung“ erforderlich. Danach ist für Ihr Asylverfahren der EU-Mitgliedstaat zuständig, bei dem Sie Ihre Fingerabdrücke erstmals abgeben. Wenn Sie Fingerabdrücke in einem anderen europäischen Land haben, kann Deutschland Sie in dieses Land überweisen. In der Regel müssen Sie dort Ihren Asylantrag stellen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel „Dublin-Verfahren“.

Ihre Fingerabdrücke werden im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert. Das AZR ist eine Datei, die Informationen über im Ausland lebende Personen enthält, die sich derzeit in Deutschland aufhalten oder aufgehalten haben. Es wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet.

Wenn Sie absichtlich Ihre Fingerspitzen manipulieren, kann Ihr Asylverfahren blockiert werden. Wenn Ihnen in einem anderen EU-Mitgliedstaat Ihre Fingerabdrücke abgenommen wurden und Sie nicht dorthin zurückkehren möchten, wenden Sie sich bitte an eine Flüchtlingskanzlei oder eine Beratungsstelle. Denn manchmal gibt es Möglichkeiten, Resistenzen vorzubeugen. Anwälte und Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie Ihren Wohnort ein und suchen Sie Asyl-, Aufenthalts- oder Rechtsberatung.

Was passiert nach der Registrierung?

Ich bin mir nicht sicher, ob Sie in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben können, in der Sie sich angemeldet haben oder wohin Sie geschickt wurden. Wenn dort Platz ist und diese Erstaufnahmeeinrichtung für Ihr Herkunftsland zuständig ist, können Sie bleiben. Wenn nicht, werden Sie in eine andere Erstaufnahmeeinrichtung in einer anderen deutschen Stadt weitergeleitet. Wer in welche Erstaufnahmeeinrichtung geschickt wird, entscheiden nicht Mitarbeiter, sondern ein Computersystem namens EASY (Initial Allocation of Asylum Seekers).

Sobald Sie in der Erstaufnahmeeinrichtung angekommen sind, wird Ihnen ein Schlafplatz zur Verfügung gestellt. In der Erstaufnahmeeinrichtung werden in der Regel nur neu in Deutschland angekommene Flüchtlinge untergebracht. Nach einigen Wochen oder Monaten werden sie in der Regel in einen anderen Wohnort verlegt. Dies könnte ein anderes Haus oder eine andere Wohnung sein. Die Immobilie kann sich auch in einer anderen nahegelegenen Stadt befinden.

Es kann schwierig sein, eine Entscheidung darüber zu treffen, wo Sie leben möchten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel „Aufenthaltserlaubnis.

Wo bekomme ich Essen, Kleidung und Geld?

Sie haben unmittelbar nach der Anmeldung Anspruch auf staatliche Unterstützung. Diese Hilfe wird als „Asylbewerberleistung“ bezeichnet. Lebensmittel und Getränke, Kleidung und Schuhe, Hygieneartikel und Haushaltsgegenstände erhalten Sie direkt in der Erstaufnahmeeinrichtung. Sie erhalten außerdem sogenanntes „Taschengeld“, mit dem Sie z. B. SIM-Karten, Bustickets oder andere Dinge kaufen können.

Wann kann ich meinen Asylantrag stellen?

In einigen Fällen können Sie möglicherweise sofort einen Asylantrag stellen. In anderen Fällen müssen Sie auf einen Termin warten. Eine Einladung zu diesem Termin erhalten Sie entweder direkt bei der Anmeldung oder per Post. Ihr Asylverfahren beginnt mit Ihrem Asylantrag. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel „Asylverfahren.

Wichtig

Wenn Sie umziehen oder einen anderen Wohnsitz beziehen, müssen Sie der Ausländerbehörde und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Ihre neue Adresse mitteilen. Wenn Sie dies vergessen, erhalten Sie keine Post und verpassen möglicherweise wichtige Termine oder Fristen.

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