Thüringer Landesregierung will die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora per Gesetz vor Demokratiefeinden in den eigenen Reihen schützen. Das Kabinett verabschiedete dazu am Dienstag eine sogenannte Eignungsklausel. Das gab Kulturstaatssekretärin Tina Beer am Dienstag bekannt.
Demnach soll in das Gesetz zur Gedenkstättenstiftung festgeschrieben werden, dass sich Mitglieder des Stiftungsrates zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und «sich entschieden gegen Rassismus, Antisemitismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abgrenzen» müssen.
Im Stiftungsrat sind der Oberbürgermeister der Stadt Weimar, der Landrat des Landkreises Nordhausen, die Staatsministerin für Kultur und Medien in der Bundesregierung, der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland und die Thüringer Finanzministerin. Mit der Gesetzesänderung soll noch ein Vertreter des Zentralrats der Sinti und Roma hinzukommen.
Das ehemalige Konzentrationslager und heutige Gedenkstätte Buchenwald liegt nahe Weimar, die Gedenkstätte Mittelbau-Dora in der Stadt Nordhausen, wo vor wenigen Wochen fast ein AfD-Politiker zum Oberbürgermeister gewählt worden wäre. Letztlich setzte sich aber der parteilose Amtsinhaber in der Stichwahl durch.
Beer räumte ein, dass es keine handfesten Kriterien gebe, anhand derer die persönliche Eignung festgemacht werden könnten. Der Stiftungsrat müsste demnach selbst klarstellen, dass mit einem entsandten Vertreter nicht zusammengearbeitet werden könne. «Aber sie haben letztlich keine konkrete rechtliche Handhabe, zu sagen: Der kommt nicht in den Stiftungsrat – trotz dieses Gesetzes», sagte Beer.
Die Pläne wurden am Dienstag im Kabinett beraten und müssten als Gesetzesänderung noch vom Landtag beschlossen werden. Linke, SPD, Grüne, die in Thüringen eine Minderheitsregierung bilden, wären dort noch auf Stimmen aus der Opposition angewiesen.