Bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf hat die bayerischen Familienleistungen gegen Kritik der EU-Kommission verteidigt. „Die bayerische Familienbeihilfe, die rund 800.000 Kindern 3,3 Milliarden Euro zahlt, ist eine einzigartige Erfolgsgeschichte“, sagte der CSU-Politiker am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München. Viele bayerische Familien haben davon profitiert und sind erleichtert. „Die neuste Stellungnahme der EU zur Indexierung liegt uns noch nicht vor. Wir werden die geäußerte Kritik prüfen, sobald uns die Details vorliegen.“
Am Donnerstag kündigte die Europäische Kommission in Brüssel an, dass Deutschland die Wegen des umstrittenen Sozialsystems hat die Europäische Kommission im November 2021 ein Verfahren eingeleitet.Da der EU-Kommission die Stellungnahme Deutschlands nicht ausreichte, forderte die Kommission das Land erneut auf, Stellung zu beziehen. Die Bundesregierung hat zwei Monate Zeit, um die Arbeiten abzuschließen.
Konkret bemängelte die Kommission, dass Kinder von EU-Bürgern, die in einem der 15 Mitgliedsstaaten leben, deren Lebenshaltungskosten niedriger sind als die bayerischen Es bestehen daher Bedenken, dass diese Regelungen gegen EU-Recht verstoßen, da EU-Bürger ungleich behandelt und dadurch möglicherweise diskriminiert werden.Darüber hinaus verstößt die Verordnung den Angaben zufolge gegen das EU-Recht zur Arbeitnehmerfreizügigkeit
in Hinsichtlich der Familienleistungen haben EU-Bürger, deren Kinder in einem der 15 Mitgliedsstaaten leben, in denen die Kosten liegen, einen niedrigeren Lebensstandard als Bayern und erhalten einen geringeren Zinsbetrag, beispielsweise in Rumänien und Bulgarien die ersten beiden Kinder zahlen nur 125 Euro, in Portugal, Polen oder Estland ist die Leistung auf 187,50 Euro begrenzt.
Die Familienbeihilfe in Bayern trat am 1. September 2018 in Kraft. Sie zahlt allen Kindern im Alter von zwei und zwei Jahren. In Bayern erhalten Eltern monatlich 250 EUR und Kinder ab dem dritten Kind 300 EUR Familiengeld wird unabhängig von Einkommen, Erwerbstätigkeit und Art der Pflege gezahlt muss keinen zusätzlichen Antrag auf Familienbeihilfe stellen, auch die Beantragung von Elterngeld gilt als Antrag auf Familienbeihilfe.