Regelungen des BGH zu Anhängerparkgebühren
Der Bundesgerichtshof (BGH) will heute über die Höhe der Parkgebühren für Anhänger entscheiden. Konkret handelt es sich um einen Fall in Sachsen, in dem ein privates Abschleppunternehmen höhere Beträge in Höhe von 4.935 Euro verlangte, nachdem im Zuge eines Rechtsstreits Fahrzeuge auf dem Gelände zurückgelassen wurden.
Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) sprach dem Unternehmen im Berufungsverfahren lediglich 75 Euro zu. „An der Auffassung des Berufungsgerichts gibt es viel zu bezweifeln“, sagte die Vorsitzende Richterin des BGH, Bettina Brückner, bei einer Verhandlung Mitte September in Karlsruhe.
Der Streitwert ist aufgrund besonderer Umstände hoch
Sie schlug auch vor, dass es eine vereinfachte Lösung geben könnte, da es sonst um viele Details gehen würde: Zum Beispiel, wenn der Schlepper auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt wurde und dort ein Parkplatz vorhanden war. Sobald die Klauen verbunden sind, muss es sein Machen Sie sich klar, in welchem Umkreis freie Parkplätze zu finden sind. Wie lange dauert es, bis ein Abschleppdienst es findet? Können teure Autos in Gewerbegebieten ohne Licht geparkt werden? Was sollten Sie tun, wenn möglicherweise gestohlenes Eigentum, beispielsweise ein Mobiltelefon, gut sichtbar auf Ihrem Sitzplatz liegt?
Im vorliegenden Fall war der Streitwert aufgrund besonderer Umstände relativ hoch. Einige Tage nach dem Abschleppen des Autos forderte der Besitzer die Rückgabe des Fahrzeugs. Doch das Unternehmen verweigert dies, solange es nicht die tägliche Abschleppgebühr von rund 270 Euro und die Parkgebühr von 15 Euro zahlt. Der Streit zog sich in die Länge: Als das Landgericht Dresden den Fall verhandelte und das Auto freigab, war es bereits 329 Tage auf dem Gelände des Abschleppunternehmens geparkt, sodass die Gesamtrechnung 4.900 Euro überstieg.
ADAC: Lagergebühren können stark variieren
Während das Bezirksgericht entschied, dass die Kläger alle Kosten tragen sollten, hob das Oberbezirksgericht diese Entscheidung weitgehend auf. Im September 2022 wurde entschieden, dass Fahrzeughalter für das Abschleppen und die Unterbringung auf dem Firmengelände aufkommen müssen, jedoch nicht auf unbestimmte Zeit. Aus Sicht des OLG war der entscheidende Moment, als er deutlich machte, dass er das Fahrzeug zurückhaben wollte. Das war fünf Tage später.
Laut OLG kann das Unternehmen das Fahrzeug behalten, um sicherzustellen, dass die Abschleppkosten bezahlt werden. Es können jedoch keine Standgebühren erwirtschaftet werden. Das Abschleppunternehmen legte gegen die Entscheidung Berufung ein. (Az. V ZR 192/22)
Der ADAC Automobilclub verfügt über keine Übersicht über die Höhe der Parkgebühren für Sattelschlepper in Deutschland. „Tatsächlich variieren die Hosting-Kosten stark je nach Region.“
Quelle: www.dpa.com