Die Verhaltensregeln im deutschen Verkehrsstau müssen eingehalten werden. Auf Autobahnen kommt es häufig zu starkem Verkehrsaufkommen, insbesondere in den Urlaubszeiten.
In dieser Zeitperiode ist es schwer, Staus zu vermeiden. Für einige Verstöße können erhebliche Geldstrafen verhängt werden.
Regeln für das Verhalten im deutschen Verkehrsstau
Die geltenden Regeln in Staus auf deutschen Autobahnen sind fast immer die gleichen. Jeder Fahrer, der dem Ende des Staus nahekommt, muss die Warnblinkanlage einschalten und unbedingt eine Rettungsgasse bilden.
Wenn diese Regeln nicht eingehalten werden, muss eine Strafe von mindestens 200 Euro gezahlt werden. In einigen Fällen besteht das Risiko, zusätzlich zwei Punkte in Flensburg zu erhalten und ein monatliches Fahrverbot.
Fahrer, die die Rettungsgasse unberechtigt benutzen, um den Stau zu umgehen, begehen ebenfalls eine Straftat. In solchen Fällen droht eine höhere Strafe von bis zu 320 Euro.
Gemäß den Anforderungen des ADAC muss der Standstreifen immer frei gehalten werden. Ausnahmen gelten, wenn die Polizei die Verkehrsteilnehmer auffordert, diesen zu nutzen. Es ist auch erlaubt, auf den Standstreifen auszuweichen, wenn es keinen anderen Weg gibt, um eine Rettungsgasse zu bilden.
Wer unrechtmäßig auf den Standstreifen fährt, muss mit einer Strafe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Daher bleibt den im Stau steckenden Fahrern nur das Warten im Auto.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung (§ 18 Abs. 9 Satz 1) ist das Verlassen des Fahrzeugs auf der Autobahn strikt verboten. Es ist jedoch möglich, dass die Polizei nachsichtig ist, wenn Fahrer sich schlecht fühlen, überhitzt sind oder nach stundenlangem Warten auf der Straße übermüdet sind.
Einigen Fahrern mag es verlockend erscheinen, ihr Handy im Stau herauszuholen, insbesondere wenn sie bereits stundenlang warten. Es ist allgemein bekannt, dass das Telefonieren und Texten während der Fahrt strengstens verboten ist.
Auch im Stau gibt es keine Ausnahmen von dieser Regel. Verstöße können mit zwei Punkten in Flensburg, einem einmonatigen Fahrverbot und einer Strafe von bis zu 200 Euro geahndet werden. Es gibt jedoch auch hier eine Ausnahme.
Nach Ansicht des ADAC ist das Ausschalten des Motors im Stau eine besondere Situation. In diesem Fall ist die Verwendung des Mobiltelefons in angemessenem Maße gestattet.