Die Höhe der nach der Reform jeweils zu zahlenden Grundsteuer kann erst nächstes Jahr berechnet werden. Grund sei, dass die neuen Hebesätze in den Kommunen noch nicht feststünden, teilte die Oberfinanzdirektion in Frankfurt am Donnerstag mit. Diese würden bundesweit erst im Laufe des kommenden Jahres festgesetzt.
Nach diesen Hebesätzen richtet sich die Höhe der jeweiligen Grundsteuer. Wie die Stadtverwaltung Frankfurt mitteilte, sagen die von den Finanzämtern den Bürgern bislang mitgeteilten Steuermessbeträge nichts über die Höhe der Steuerschuld aus. Die neue Berechnung der Grundsteuer in Deutschland gilt ab dem Jahr 2025.