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Redakteur von Radio Dreyeckland für nicht schuldig befunden

Kann das Teilen eines Links in einem Nachrichtenartikel zu einer Strafanzeige führen? Dieses Thema wurde vor Gericht mehrere Wochen lang diskutiert. Das Anwaltsteam des Angeklagten ist der Ansicht, dass die Entscheidung die Medienfreiheit stärkt.

Die Eingangstür zum Studio von Radio Dreyeckland ist offen.
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Bearbeite den vorgegebenen Titel oder die Zusammenfassung unter Verwendung deines eigenen Wortschatzes. Achten Sie darauf, die Namen beizubehalten, wenn Sie sie sehen. Beschränken Sie sich auf eine Länge, die dem Original ähnlich ist. Vermeiden Sie die Einfügung von persönlichen Mitteilungen. Geben Sie ausschließlich paraphrasierte Inhalte wieder, ohne zu betonen: "Dies ist der paraphrasierte Text". Formulieren Sie diesen Satz um: Übertragen Sie die vorgegebene Überschrift oder Zusammenfassung auf Ihre eigene Wortwahl. Behalten Sie alle enthaltenen Namen bei. Halten Sie die Textlänge vergleichbar. Verzichten Sie auf persönliches Geschwätz. Geben Sie nur den umformulierten Satz aus, nicht "Dies ist der umformulierte Text". - Redakteur von Radio Dreyeckland für nicht schuldig befunden

Ein Radiojournalist aus Freiburgs Sender Radio Dreyeckland wurde in einem siebenwöchigen Prozess vor dem Landgericht Karlsruhe freigesprochen. Der 38-jährige Mann wurde beschuldigt, eine verbotene Organisation durch eine Verlinkung in einem Artikel zu unterstützen.

In einer offiziellen Erklärung am Donnerstag sagte der vorsitzende Richter Axel Heim, dass die Verbote unzutreffend angewendet worden seien, da das Gericht nicht beweisen konnte, dass die Vereinigung weiter existierte. Zudem fiel die Verlinkung nicht unter die Definition von "unterstützenden Maßnahmen".

Verteidigerin Angela Furmaniak lobte das Urteil: "Das Gerichtsurteil konzentriert sich auf die Bedeutung der Pressefreiheit und zeigt ihre Wichtigkeit."

Der Bericht, der im Juli auf der Website von Radio Dreyeckland veröffentlicht wurde, enthielt eine Verlinkung auf "Linksunten.Indymedia", eine Organisation, die im August 2017 durch das Bundesinnenministerium aufgelöst und verboten wurde, nachdem es während des G20-Gipfels in Hamburg zu gewalttätigen Protesten gekommen war. Der angeklagte Journalist wurde wegen des Verbots von Vereinen angeklagt.

Seit die Ermittlungen gegen "Linksunten.Indymedia" eingestellt wurden, sagte Adolf Heim: "Ein kritischer Journalist darf ohne automatisch für die Verbote zu unterstützen verurteilt zu werden, eine Frage zu stellen, die durch das Verfassungsrecht geschützte Pressefreiheit berücksichtigen muss."

Das Gericht entschied auch, den Herausgeber für die Suche seines Hauses und die Beschlagnahme von Materialien zu entschädigen. Die Ermittler hatten im Januar 2023 zwei Mitarbeiterwohnungen, darunter das des nun freigesprochenen Herausgebers, und die Redaktionsräume von Radio Dreyeckland durchsucht.

Radio Dreyeckland ist ein nichtkommerzieller Sender, der für seine linksliberale Haltung bekannt ist.

Obwohl es noch nicht endgültig ist, kann das Urteil gegen den Staatsanwalt angefochten werden, wie dieser forderte, der einen Strafe von 40 Euro pro Tag für 90 Tage - also 3.600 Euro - verlangt hatte.

Dieses Urteil ist ein Sieg nicht nur für Radio Dreyeckland, sondern auch für das Internetjournalismus und die Medien insgesamt. Das Gericht unterstreicht die Bedeutung, die beim Prozessieren von Journalisten die verfassungsschützte Pressefreiheit in Betracht zu ziehen, erklärte David Werdermann von der Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). GFF hat seit den Durchsuchungen rechtliche Unterstützung für den Sender geleistet.

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