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Das Bild zeigt einen Mann von hinten. Er steht vor dem Richterpult. Hinter dem Richterpult sitzen drei Richter.:Ein Gerichtsv
Ein Gerichtsverfahren kostet oft viel Geld. Damit Menschen mit wenig Geld ihr Recht einfordern können, gibt es die "Prozesskostenhilfe".

Rechtshilfe

Manchmal ist es notwendig, Ihre Rechte vor Gericht zu verteidigen. Oder verteidigen Sie sich vor Gericht gegen Vorwürfe. Der Gang vor Gericht kostet jedoch viel Geld: Verlieren Sie, müssen Sie die Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen. Um Menschen ohne Geld die Durchsetzung ihrer Rechte zu ermöglichen, gibt es in Deutschland die „Prozesskostenhilfe“. Dabei handelt es sich um staatliche Hilfen für Geringverdiener. Für einige Gerichtsverfahren übernimmt der Staat die Anwalts- und Gerichtsgebühren. Damit soll verhindert werden, dass jemand vor Gericht geht, nur weil ihm das Geld fehlt.

Was muss ich wissen?

Kann ich Prozesskostenhilfe bekommen?

Sie können Prozesskostenhilfe erhalten, wenn:

  • Sie die Kosten des Gerichtsverfahrens nicht oder nur teilweise bezahlen können. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie staatliche Hilfen wie Zivilleistungen, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten. Wenn Sie Einkünfte haben, müssen Sie Ihre Einkünfte, Vermögenswerte und Ausgaben offenlegen. Das Gericht prüft dann, ob Sie wirklich nicht genug Geld haben.
  • Sie haben zumindest eine Chance zu gewinnen. Wenn also von vornherein klar ist, dass Sie Ihren Fall vor Gericht verlieren werden, erhalten Sie keine Prozesskostenhilfe.
  • Das Gerichtsverfahren macht für Sie Sinn. Wenn Sie beispielsweise in einem Gerichtsverfahren mehr Geld ausgeben, als Sie letztendlich gewinnen, können Sie keine Prozesskostenhilfe erhalten.

Bitte beachten Sie: Ob Sie Ihre Rechte vor Gericht selbst geltend machen, also Kläger sind, oder ob Sie sich vor Gericht verteidigen müssen, also Beklagter sind, ist entscheidend spielt keine Rolle.

Welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten? Prozesskostenhilfe bekommen?

Prozesskostenhilfe steht Ihnen bei folgenden Gerichten zur Verfügung:

  • Verwaltungsgericht: zum Beispiel, wenn Sie gegen einen negativen Bescheid des BAMF Klage einreichen.
  • Zivilgerichte: Zum Beispiel, wenn Sie einen Streit mit Ihrem Nachbarn vor Gericht klären müssen.
  • Zum Beispiel das Arbeitsgericht, wenn Sie eine Entlassungsklage einreichen möchten.
  • Sozialgerichte, beispielsweise wenn Sie eine Kürzung der Sozialleistungen einklagen wollen.

Bitte beachten Sie: Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, können Sie keinen Rechtsbeistand erhalten. Wenn Sie wenig oder gar kein Geld haben, übernimmt der Staat die Kosten für Ihren Anwalt. Allerdings können Sie diesen Anwalt nicht selbst wählen. Sie werden von den Gerichten festgelegt.

Was genau kann ich mit Prozesskostenhilfe bezahlen?

Wenn Sie Ihren Fall verlieren, können Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen, um die Anwalts- und Gerichtskosten zu bezahlen. Wenn Sie jedoch verlieren und Ihr Gegner Anwälte hat, müssen Sie diese selbst bezahlen. Dies gilt für alle Verfahren – mit Ausnahme der Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren müssen Sie im Falle einer Niederlage nicht die Anwaltskosten der anderen Partei bezahlen.

Wenn Sie das Gerichtsverfahren gewinnen, muss Ihr Gegner Ihre Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen.

Bitte beachten Sie: Sie können Ihren Anwalt frei wählen. Dies wird nicht von den Gerichten entschieden.

Wie bekomme ich Prozesskostenhilfe?

Sie müssen einen Antrag einreichen. Dieses Formular erhalten Sie direkt beim Gericht oder auf der Internetseite des für Sie zuständigen Gerichts. Das für Sie zuständige Gericht finden Sie unter gerichtskatalog.de. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, kann Ihnen ein Anwalt helfen. Auch der Adult Immigration Advisory Service oder der Youth Immigration Service können Ihnen weiterhelfen. Einwanderungsberatung für Erwachsene finden Sie unter bamf.de. Jugendmigrationsdienste in Ihrer Nähe finden Sie unter jugendmigrationsdienste.de. Das Personal dort spricht verschiedene Sprachen.

Mein Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt. was zu tun?

Sie können innerhalb eines Monats nach der Ablehnung Ihres Antrags auf Prozesskostenhilfe eine „Beschwerde“ über die Ablehnung einreichen. Diese Informationen finden Sie in der schriftlichen Ablehnung Ihrer Bewerbung.

Muss ich die Prozesskostenhilfe in Zukunft zurückzahlen?

Die Gerichte können Ihre Finanzen bis zu vier Jahre nach der Tat prüfen. Hierzu hat das Gericht ein Formular herausgegeben. Sie müssen dieses Formular zusammen mit Unterlagen über Ihre Einnahmen, Vermögenswerte und Ausgaben an das Gericht zurücksenden. Wenn sich Ihre finanzielle Situation in diesen vier Jahren deutlich verbessert, kann das Gericht die Rückzahlung der Prozesskostenhilfe verlangen. In diesem Fall müssen Sie die Prozesskostenhilfe in Raten zurückzahlen.

Kann ich zunächst rechtlichen Rat einholen?

Wenn Sie wenig oder gar kein Geld haben und sich von einem Anwalt beraten lassen möchten, können Sie ein sogenanntes „Zertifikat für Beratungshilfe“ beantragen. Diese Bescheinigung über die Beratungshilfe erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht. Das für Sie zuständige Amtsgericht finden Sie unter gerichtskatalog.de. Die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe sind ähnlich.

Mit dieser Bescheinigung über Beratungshilfe können Sie sich von einem Anwalt Ihrer Wahl beraten lassen. Das Bezirksgericht übernimmt dann die Anwaltskosten. Bis zu 15 € müssen Sie selbst bezahlen.

Bitte beachten Sie:Sie können sich in allen rechtlichen Angelegenheiten beraten lassen.

Wichtig

Den richtigen Anwalt zu finden ist nicht einfach. Fragen Sie Freunde und Bekannte um Rat. Auf anwaltauskunft.de können Sie nach Rechtsanwälten in Ihrer Nähe suchen. Das Empfehlungszentrum für Ihre Region finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie Ihren Wohnort ein und suchen Sie Asyl-, Aufenthalts- oder Rechtsberatung.

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