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Rechnungshof plädiert für mehr Landgemeinden in Thüringen

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia.

Thüringens Rechnungshof hat angesichts des Bevölkerungsrückgangs zu mehr Tempo bei Gemeindefusionen aufgerufen. Die regelmäßigen Prüfungen würden ergeben, «dass größere Verwaltungseinheiten Vorteile sowohl in finanzieller als auch in organisatorischer Hinsicht haben», heißt es in dem Jahresbericht zu den Kommunen, den der Rechnungshof am Dienstag in Rudolstadt vorlegte.

Große Veränderungen bei der Zahl der Gemeinden habe es zuletzt zwischen 2018 und 2019 gegeben, als ihre Zahl durch Zusammenschlüsse und Eingemeindungen von 658 auf 628 sank. In den Folgejahren habe es kaum noch Veränderungen gegeben. Ende 2021 hätten 626 kreisangehörige Gemeinden im Freistaat bestanden.

Der Rechnungshof empfahl den Gemeinden als Organisationsform Landgemeinden. Dabei sollte zudem die ursprüngliche Vorgabe der Landesregierung mit einer Mindesteinwohnerzahl von stabil 6000 eingehalten werden. Thüringens Finanzkontrolleure sehen vor allem das Land in der Pflicht, «Veränderungen mit größeren Auswirkungen in den kommunalen Verwaltungsstrukturen» zu initiieren. Landesregierung und Parlament sollten deshalb weitere Anreize für Neugliederungen schaffen.

Bei Landgemeinden haben die dazu gehörenden Ortschaften mehr gesetzlich garantierte Gestaltungsspielräume als bei Einheitsgemeinden.

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