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Recherche bei Volkswagen zum Thema Betriebsratsvergütung

Volkswagen
Das Markenhochhaus von Volkswagen auf dem Gelände des Autokonzerns in Wolfsburg.

Wolfsburg Volkswagen wird wegen Vorwürfen überhöhter Löhne durch seinen Betriebsrat untersucht. „Hintergrund ist, dass die Lohnzahlung an Betriebsratsmitglieder gegen das Günstlingswirtschaftsverbot des Betriebsverfassungsgesetzes verstößt“, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig auf dpa-Anfrage. In diesem Fall wurden am Dienstag mehrere Durchsuchungen durchgeführt. Über diese Geschichte berichtete zuvor die Wolfsberger Allgemeine Zeitung.

Geschäftsquellen zufolge wurden mehrere Volkswagen-Büros durchsucht und Dokumente und Daten beschlagnahmt. Die Operation dauerte mehrere Stunden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden auch vier Privatwohnungen „ohne Bezug zur Allgemeinheit“ durchsucht. Dabei „handelte es sich teilweise um Razzien gegen ahnungslose Personen.“

Hintergrund waren jahrelange Gerichtsverfahren wegen des Verdachts auf überhöhte Bezahlung im VW-Betriebsrat. Anfang des Jahres hatte der Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) den Freispruch von vier ehemaligen Volkswagen-Personalmanagern aufgehoben, denen die Staatsanwaltschaft Untreue vorwarf, weil sie angeblich überhöhte Löhne im Betriebsrat genehmigt hatten. Nun muss das Verfahren, das die vier Männer zunächst vor dem Landgericht Braunschweig freisprach, neu aufgenommen werden.

„Wir bestätigen, dass am Dienstag, 26. September 2023, eine Durchsuchung in Büros im Volkswagen-Werk Wolfsburg durchgeführt wurde.“ Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig“, sagte ein Volkswagen-Sprecher auf Nachfrage. „Der Volkswagen-Konzern kooperiert uneingeschränkt mit den Ermittlungsbehörden.“ Angesichts des laufenden Rechtsstreits werden wir keinen weiteren Kommentar abgeben. Auch die Staatsanwaltschaft wollte keine weiteren Details nennen und erklärte, die Ermittlungen seien noch im Gange.

Nach dem BGH-Urteil kürzte Volkswagen die Löhne von Dutzenden Betriebsratsmitarbeitern. Viele der Betroffenen gingen in die Sache Das Arbeitsgericht Braunschweig, bei dem bereits mindestens vier Personen gewonnen haben. Der VW-Betriebsrat kritisierte die widersprüchliche Rechtsprechung: „Bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften können auch strafrechtliche Risiken darstellen“, sagte das Arbeitsgericht Braunschweig. Nach dem Urteil sagte ein Sprecher des Die Volkswagen-Gewerkschaft sagte: „Der Gesetzgeber muss dieser Situation durch Aufklärung ein Ende setzen.“ ”

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