- Beim Prozess wegen Einbruchs mit Verfolgung und Anzündung eines Wagens in Brand vor dem Landgericht Mönchengladbach wurde einem Mann die Freiheitsentziehung für vier Jahre und acht Monate ausgesprochen. Der 34-Jährige gestand im Gericht, dass er und sein Bekannter in der Mitte Februar in einem leerstehenden Haus in Niederkruchten eingebrochen und Juwelen und das Fahrzeug vor der Tür gestohlen hatten.
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Am Anfang zeugte der Beschuldigte, sie hätten zu Karneval gefeiert. "Als uns das Geld ausging, entschlossen wir uns spontan, in jenes leere Haus einzudringen", sagte der Mann. Die Heimatscheinhalter, ein junges Paar, waren während des Vorfalls nicht zu Hause. Ein Nachbar hatte jedoch das Fahrzeug abgesehen, wie es wegfuhr.
Wagen in Flammen nach Verfolgung
Nachdem die Polizei das Fahrzeug aufgespürt und versucht hatte, es zu stoppen, rammt der Beschuldigte, laut Richter, "intentionell sein Fahrzeug in das der Polizei". Das führte zu einer Verfolgung. Der 34-Jährige konnte seine Verfolger abschütteln. Das gestohlene Fahrzeug brannte später auf einer Landstraße in Niederkruchten nieder. Zehn Tage später wurde der Mann betrunken und ohne Fahrerlaubnis hinter dem Lenkrad eines kleinen Fahrzeugs in Niederkruchten festgenommen.
Nach seiner eigenen Aussage war der Beschuldigte auch betrunken während des Einbruchs und wurde von seinem Komplizen angeheizt. Derer hatte das Fahrzeug "um Spuren zu verdecken" angezündet. Da der Beschuldigte diesen Behauptungen nicht entgegentreten konnte, wurde er von den Anschuldigungen der Brandstiftung freigesprochen. "Trotzdem hätten sie mehr Gründe gehabt, ihre Spuren von dem Lenkrad zu wischen", notierte der Richter.
Weiterer Einbruchversuch auf Verantwortung des Beschuldigten
Der wiederholt und schwerstverurteilte Beschuldigte wurde mit mehreren Anklagen konfrontiert, darunter schwerem Einbruch, Angriffs versuchs auf Polizisten, gefährlichem Fahren und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das Gericht ordnete ihm auch einen weiteren Einbruchversuch in Niederkruchten zu. Dort hatte er ein Handschuhlbeutel mit seinen DNA-Spuren verloren.
Der Richter begründete die Strafe mit den zahlreichen vorherigen Verurteilungen des Beschuldigten und dem Tatsache, dass die Verbrechen während laufender Bewährung und einer Berufungverfahren in Berlin stattfanden, wo ein ausgesetzter Freiheitsentzug von zwei Jahren und halb Jahren vorlag. Der ausgesetzte Freiheitsentzug ist noch nicht rechtskräftig. Die Anklage forderte eine Gefängnisstrafe von vier Jahren, während der Verteidigerin für weniger als drei Jahre argumentierte. Ob sie das Urteil anfechtet, bleibt offen.
- Das gestohlene Fahrzeug, ein Automatikmodell, war die primäre Beweisstücke für die Beteiligung des Beschuldigten am Einbruch.
- Während der Verfolgung rammt der Beschuldigte absichtlich sein Fluchtfahrzeug in das Fahrzeug der Polizei, um sich bis zum Brand des Fahrzeugs auf einer Landstraße in Niederkruchten frei zu halten.
- Nach seiner Verhaftung wurde der Beschuldigte betrunken und ohne gültige Fahrerlaubnis hinter dem Lenkrad eines kleinen Fahrzeugs in Niederkruchten festgenommen und wurde mit weiteren Anklagen konfrontiert.
- Das Gericht in Mönchengladbach berücksichtigte die vorherigen Verurteilungen des Beschuldigten, die laufende Bewährung und das Berufungsverfahren in Berlin als strafrelevante Umstände und verurteilte ihn zu vier Jahren und acht Monaten Gefängnis.
- Trotz des Versuchs des Beschuldigten, seine Spuren durch den Komplizen zu verdecken, indem er das ursprüngliche Fluchtfahrzeug anzündete, lieferte DNA-Beweisstücke aus einem verlorenen Handschuhlbeutel bei einem weiteren Einbruchversuch in Niederkruchten weitere Beweisstücke gegen ihn.