Hohe Bußgelder für Raser
Deutlich erhöht wurden Verwarn- und Bußgelder für Raser inner- und außerorts. Wer früher innerhalb eines Ortes mit 16 bis 20 Kilometern nach Abzug der gesetzlich festlegten Toleranzkilometern über dem Tempolimit gefahren ist, zahlte 35 Euro Verwarngeld. Nun wurde es auf 70 Euro angehoben. Ab 21 Kilometer Überschreitung gibt es zusätzlich Punkte in Flensburg. Wer die Tempogrenze noch mehr überstrapaziert, muss dementsprechend tiefer in die Tasche greifen: Bei 81 Kilometern/Stunde statt der erlaubten 50 innerorts, drohen nun 260 Euro Bußgeld. Dazu gibt es zwei Punkte in Flensburg sowie ein entsprechendes Fahrverbot. Unnötiger Lärm, unnötige Abgasbelästigung, überflüssiges Hin- und Herfahren werden in Zukunft mit 80 bis 100 Euro bestraft – statt den früheren 20 Euro.
Rücksichtslosigkeit wird bestraft
Wer keine Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nimmt und diese sogar gefährdet, muss mit hohen Bußgeldern und auch Punkten in Flensburg rechnen. Dazu zählt gefährliches Abbiegen und zu enges Überholen, ohne Einhaltung des Abstandes und mit zu hoher Geschwindigkeit. Wer beim Abbiegen Fußgänger gefährdet, zahlt nun doppelt so viel wie früher: 140 statt 70 Euro. Wer den Mindestabstand beim Überholen nicht einhält (1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts) zahlt ein Verwarngeld von 30 Euro.
Falschparken
Hält sich ein Autofahrer nicht an Parkverbot, zahlt er künftig 25 statt den früheren 15 Euro. Das Verwarngeld für Halten in zweiter Reihe stieg von 20 auf 55 Euro. Wer auf einen Schwerbehindertenparkplatz parkt, zahlt nun 55 statt 35 Euro.
Rettungsgasse
Besonders teuer wird es beim Thema Rettungsgasse. Momentan gibt es 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg, wenn jemand eine Rettungsgasse nicht bildet. Von nun an muss jeder, der eine Rettungsgasse blockiert, zusätzlich mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Die besonders Dreisten, die zum Beispiel eine Rettungsgasse als Fahrbahn benutzen, müssen 240 Euro zahlen. Dazu gibt es zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Bei besonders groben Verstößen fällt das Bußgeld sogar bis zu 320 Euro aus: Wenn man andere gefährdet, Fahrzeuge beschädigt, die Rettungsgasse nicht bildet, rechtswidrig nutzt und andere dabei behindert.
Bußgeldkatalog tritt in Kraft
Im vergangenen Jahr lag bereits eine Fassung zur Änderung des Bußgeldkatalogs vor. Jedoch musste diese aufgrund eines Formfehlers verschoben werden. Zudem waren die geplanten Fahrverbote bei bestimmten Verstößen umstritten. Diese wurden schließlich verworfen, dafür aber die Bußgelder erhöht. Erst im Oktober dieses Jahres stimmte der Bundesrat dem neuen Bußgeldkatalog zu.