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Rachemord? Anklagebleibender sogezt Stille in Verhandlung

Ein 25-jähriger ist des Mordes an einem Asylbewerber in der Schweiz verdächtig, der aus Rache geschehen soll. Er muss jetzt vor Gericht stellen bleiben. Der Fall involviert auch eine falsifizierte Liebesbeziehung.

Der 25-jährige Angeklagte befindet sich derzeit in Einzelhaft.
Der 25-jährige Angeklagte befindet sich derzeit in Einzelhaft.

Das in der Schweiz - Rachemord? Anklagebleibender sogezt Stille in Verhandlung

Ein 25-jähriger Mann, der in Schweiz wegen des Verdachts auf Mord gegen einen Bewohner eines Asylheims angeklagt wird, wird ab heute vor Gericht stehen. Am Anfang des Gerichtsverfahrens am Landgericht Braunschweig bleibte der Mann ausgesprochen stumm. Deshalb wurde lediglich die Anklageschrift gelesen. Die Anklage lastet dem Mann daran, dass er den Opfer am Abend des 13. Juni 2023 in Haute-Nendaz getötet haben soll.

Der 25-jährige deutsche-Afghanische ist vorgeblich mit einem langen Heeresmesser mit gesägter Klinge den Opfern im Brustbereich gestochen haben. Die Anklage behauptet, dass der Beschuldigte und seine Schwester Rache nehmen wollten für den vermuteten gewaltsamen Tod ihres Vaters im Jahr 2022. Sie glaubten, der Asylsuchende habe ihren Vater getötet.

Racheplan der Beschuldigten und ihrer Schwester

Nach der Anklageschrift hatte der Beschuldigte und seine Schwester den Opfer auf sozialen Medien gefunden. Die Schwester, die jetzt in Pakistan lebt, hatte dann eine falsche Beziehung mit dem Asylsuchenden aufgebaut. Zuerst war diese Beziehung rein online. Die Frau hatte dann eine angeblich überraschende Begegnung am Tag des Verbrechens geplant. Dazu hatte sie zuvor einen Freund des Asylsuchenden kontaktiert, der ihn vermutlich zum Tatort locken sollte. Die Schwester selbst war nicht dort erschienen.

Der Beschuldigte hatte angeblich das Verbrechensszene in der Nähe eines Parkplatzes vorher auskundschaftet, wie aus den verfügbaren Informationen hervorgeht. Der Freund des Opfers wird von den Behörden getrennt ermittelt, lautet die Anklage.

Am Verbrechensszene täuschte der Beschuldigte vor, technische Probleme mit seinem Handy zu haben. Er nutzte diesen Ablenkung, um den Opfer anzugreifen. Der Verletzte floh danach und stürzte später schwerblutend auf einem Parkplatz zusammen. Der Beschuldigte und seine Freundin flüchteten nach dem Verbrechen, sein Jacket und das Taterwerk nahegelegen ließen.

Nächster Gerichtstermin: Zeugen aus der Schweiz auszusagen

Der nächste Gerichtstermin ist am Ende des Juli terminiert. Polizei aus der Schweiz soll dann ausgesprochen werden, sagte der vorsitzende Richter. Die Schweizer Polizei ist noch mit den Ermittlungen beschäftigt und erwartet, diese bis Ende dieses Monats abschließen zu können.

Das Gericht wird auch die Haftbedingungen erneut vor dem zweiten oder dritten Gerichtstag im August regeln. Der Beschuldigte befindet sich zurzeit in Einzelhaft.

Der 25-jährige steht derzeit wegen seines vermuteten Einbringens in den Mordfall an einem Bewohner in der Schweiz vor dem Landgericht Braunschweig angeklagt. Die 'Anklage' argumentiert, dass die 'Verbrechenlichkeit' in Haute-Nendaz aus dem Racheplan des Beschuldigten gegen einen Asylsuchenden resultierte, den sie für den Tod ihres Vaters im Jahr 2022 verantwortlich hielten. Das 'Braunschweiger Landgericht' bietet dem Beschuldigten 'Asylunterkunft' während des 'Verfahrens (Gerichtsverhandlung)' in Deutschland. Das 'Niedersachsen' Staatsanwaltschaftsamt überwacht den Fall. Die Handlungen des Beschuldigten sind den Ermittlern 'zuträglich' gewesen, da sein Handy an der Tatstelle gefunden wurde.

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