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Queere Menschen sollen besser geschützt werden

Hasskriminalität gegenüber queeren Menschen soll in Mecklenburg-Vorpommern künftig noch entschiedener begegnet werden. «Gewalttätige Übergriffe auf queere Menschen stellen einen Angriff auf die Grundprinzipien der Gleichberechtigung, Toleranz und Vielfalt dar, auf denen unsere demokratische Gesellschaft aufbaut», erklärte Friedrich Straetmanns (Linke), Staatssekretär im auch für Gleichstellung zuständigen Justizministerium, am Montag in Schwerin. Diese Grundprinzipien gelte es zu verteidigen.

Bei einem Erfahrungsaustausch zu queerfeindlicher Gewalt sollen an diesem Mittwoch in Schwerin unter anderem Vertreter von Polizei und Staatsanwaltschaften aus ihrem Alltag berichten. Veranstalter ist der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Kooperation mit dem Sozialministerium. Nach Angaben des Justizministeriums wird derzeit ressortübergreifend an der Weiterentwicklung des Landesaktionsplans für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt gearbeitet.

Als queer bezeichnen sich nicht-heterosexuelle Menschen beziehungsweise Menschen, die sich nicht mit dem traditionellen Rollenbild von Mann und Frau oder anderen gesellschaftlichen Normen rund um Geschlecht und Sexualität identifizieren.

Straetmanns erinnerte an einen Vorfall in Neubrandenburg, wo im Juli eine Regenbogenflagge gestohlen und durch eine verbotene Hakenkreuzflagge ersetzt worden war. Dieser Vorfall offenbare eine neue Qualität solcher Anfeindungen. «Denn es zeigt mir deutlich, dass Rechtsextreme egal welcher Couleur angesichts der Krisensituation ihre Chance wittern», sagte er.

Die Gesellschaft müsse deshalb noch aufmerksamer werden. Die Gewalt gegen Lesben, Schwule, bisexuelle sowie inter- und transgeschlechtliche Menschen beginne oft mit Beleidigungen und Bedrohungen im realen oder digitalen Raum und schlage allzu oft in physische Gewalt um. «Und leider erleben wir auch, wie reaktionäre Teile der Gesellschaft hier gezielt Hass schüren und Falschinformationen verbreiten», beklagte der Justizstaatssekretär.

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