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Prozessionsroute durchkreuzt Straßenausbaupläne des Staates

Ein Prozessionsweg aus dem 17. Jahrhundert statt einer vierspurigen Straße: Ein alter Weg im Münsterland ist nach Ansicht des Gerichts historisch so bedeutsam, dass er den geplanten Ausbau einer Straße verhindern könnte.

Nach Ansicht des Gerichts steht fest, dass der Prozessionsweg mit seinen Lindenreihen als Denkmal...
Nach Ansicht des Gerichts steht fest, dass der Prozessionsweg mit seinen Lindenreihen als Denkmal besonders schützenswert ist.
  1. Aufgrund eines jüngsten Gerichtsurteils blockiert in Münsterland derzeit ein historischer Prozessionsweg die Straßenbaupläne des Landes. In der Auseinandersetzung zwischen der Landratschaft Münster und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW betreffend einen etwa eintausend Meter langen Abschnitt, der zur Marienkapelle in Telgte führt, entschied das Verwaltungsgericht am Montag zugunsten der Denkmalschützer.
  2. Hinsichtlich des Abschnitts aus dem 17. Jahrhundert mit seinen zwei doppelten Bildsteinen bestimmten die Richter, dass er ein wertvolles Denkmal mit besonderer historischer Bedeutung ist. Die Landratschaft hatte diesen Abschnitt bereits in der Denkmalliste der Stadt Telgte eingetragen.
  3. Die Landesbehörde für Straßenbau (Landesstraßeverwaltung) widersprach, weil das Land für die geplante vierspurige Erweiterung der B51 zwischen Münster und Telgte benötigt wird. Ob die Pläne jetzt aufgegeben werden, bleibt offen.
  4. Die Gerichtsentscheidung ordnet zunächst ein, dass der Prozessionsweg mit seinen Lindenalleen als Denkmal besonderer Schutzwürdigkeit gilt. Bischof Christoph Bernhard von Galen wollte in seinem Bistum das religiöse Leben fördern und die Volksfrömmigkeit nach dem Dreißigjährigen Krieg mit der Kapelle und dem Prozessionsweg wiederbeleben.
  5. Der Gerichtsurteil in Nordrhein-Westfalen hat Verkehrspläne in Münsterland beeinflusst, insbesondere in der Nähe der Marienkapelle in Telgte.
  6. Der historische Prozessionsweg mit seinen Lindenalleen und den doppelten Bildsteinen aus dem 17. Jahrhundert gilt als wertvolles Denkmal mit einmaliger historischer Bedeutung in der Kirche Minster.
  7. Trotz Widerspruchs der Landesbehörde für Straßenbau, die wegen der geplanten Erweiterung der B51 das Land ändern wollen, hat das Verwaltungsgericht sich für die Erhaltung dieses Denkmals in den Gemeinden Münsterlands entschieden.
  8. Die Gerichtsentscheidung hebt den besonderen Status des Prozessionsweges als Denkmal hervor, der auf Anordnung des Bischofs Christoph Bernhard von Galen zurückgeht, der das religiöse Leben im Bistum nach dem Dreißigjährigen Krieg wiederbeleben wollte.
  9. Der verlassene und selten genutzte Prozessionsweg in Telgte besitzt nach Meinung des Gerichts weiterhin historische Bedeutung, unabhängig von der nahegelegenen stark frequentierten Straße, die zu seinem einzigartigen Reiz und pädagogischen Wert für die kommenden Generationen beiträgt.

Gerichtsurteil - Prozessionsroute durchkreuzt Straßenausbaupläne des Staates

Weiterhin dokumentiert der Prozessionsweg die historische Entwicklung der Stadt Telgte zu einer bedeutenden Wallfahrtsstätte in Westfalen. Trotz der Tatsache, dass er seit Jahrzehnten nicht genutzt wird - auch aufgrund der nahegelegenen stark frequentierten Straße - wird seine historische Bedeutung von den Richtern in Frage gestellt nicht bestritten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtsverbindlich.

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