Landgericht Frankenthal - Prozess wegen möglicher Impfschäden durchgeführt: Datum 20. Februar
Das Bezirksgericht Frankenthal hat in einer Klage wegen angeblicher gesundheitlicher Schäden durch die COVID-19-Impfung den Kündigungstermin auf den 20. Februar 2024 (9:00 Uhr) festgelegt. Ein Justizsprecher der pfälzischen Stadt sagte am Dienstag: „Anschließend kann ein Urteil verkündet, auf der Grundlage der Beweise entschieden oder ein Bescheid bzw. Beschluss unter Auflagen erlassen werden.“
Eine Frau aus Rheinland-Pfalz hat nach Angaben des Gerichts Klage gegen den Mainzer Impfstoffhersteller Biontech wegen einer beidseitigen Lungenembolie, einem Blutgefäß in der Lunge, eingereicht, die sie nach ihrer zweiten Impfdosis entwickelt hatte. Block. Die Frau konnte die Ursache nicht ermitteln und führte die Ursache auf eine Impfung zurück. Der Kläger verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld. Biontech hält die Klage für unbegründet.
Die Anhörung fand am Dienstag öffentlich statt. Es wird ausgeführt, dass der Antrag des Klägers auf Ausschluss der Öffentlichkeit nicht mehr aufrechterhalten wird. Dem Vergleich nicht gewachsen.
Dies ist nicht der erste derartige Prozess in Deutschland; mehrere Klagen wegen angeblicher Impfschäden wurden bereits abgewiesen.
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Quelle: www.stern.de