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Prozess wegen Körperverletzung gegen Asylbewerber geht weiter

Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Am Dienstag setzte das Amtsgericht Cottbus die Zeugenbefragung von sieben Männern fort, die mutmaßlich tätliche Angriffe auf drei afghanische Asylbewerber verübt hatten. Das mutmaßliche Verhalten in der Silvesternacht 2017/18 sorgte damals bundesweit für Schlagzeilen. Mehr als fünf Jahre später stehen die Männer seit August vor Gericht. Ihnen wurde gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Vorläufig sind hierfür neun Verhandlungstage bis Ende September vorgesehen. Darüber hatten bereits der RBB und die Lausitzer Review berichtet.

Laut Gerichtssprecher Richard Firkin seien am Verhandlungstag am Dienstag zwei Zeugen befragt worden. Sie sollen dem Angeklagten, der nach einer Silvesterparty betrunken war, erklärt haben, dass sie gerade von drei Ausländern beschimpft worden seien. Anschließend sollen die Angeklagten die Asylbewerber verfolgt und nach einer verbalen Auseinandersetzung geschlagen und dem afghanischen Asylbewerber laut Anklage auf den Kopf und den Oberkörper geschlagen haben.

Anschließend folgten die Angeklagten den beiden flüchtenden Asylbewerbern zu einem nahegelegenen Wohnhaus und schlugen sie anschließend mit den Fäusten, heißt es in der Anklageschrift. Zu Beginn des Verfahrens sei auch ein Video zu sehen gewesen, so ein Gerichtssprecher. Dies zeigt die Angriffe auf die Afghanen.

Am Dienstag wurde auch ein Wachmann der Flüchtlingsunterkunft befragt. Er soll die Angriffe nicht gestoppt haben.

Die Asylbewerber sollen bei dem Angriff zum Teil schwer verletzt worden sein.

Bis zur Gerichtsverhandlung dauert es noch lange, und sie hat bereits im Vorfeld Kritik auf sich gezogen. Seit dem Vorfall sind rund fünfeinhalb Jahre vergangen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers erhob die Staatsanwaltschaft erst Ende 2019, also zwei Jahre nach dem Vorfall, Anklage. Aufgrund der Vielzahl der Prozessparteien verwies das zuständige Amtsgericht den Fall an das Amtsgericht.

Darüber hinaus mussten drei weitere Fälle priorisiert werden, da die Angeklagten dort bereits in Untersuchungshaft saßen. Diese Fälle hatten Vorrang, was den Beginn des Prozesses weiter verzögerte.

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