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Prozess wegen Gruppenvergewaltigung im Stadtpark

Drei Jahre nach der Gruppenvergewaltigung einer Teenagerin in einem Hamburger Stadtpark geht der Prozess gegen die mutmaßlichen Täter zu Ende. Das Gericht hörte Aussagen von fast hundert Zeugen.

Festliche Wiesenlandschaft im Stadtpark. Zehn Männer müssen vor dem Jugendgericht des Landgerichts....aussiedlerbote.de
Festliche Wiesenlandschaft im Stadtpark. Zehn Männer müssen vor dem Jugendgericht des Landgerichts Hamburg wegen der Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen aussagen..aussiedlerbote.de

Prozess wegen Gruppenvergewaltigung im Stadtpark

Das Urteil im Hamburger Stadtpark-Gruppenvergewaltigungsprozess soll nach anderthalb Jahren Verhandlungen verkündet werden. Im September 2020 wurde vor dem Jugendgericht des Bezirksgerichts gegen zehn Jugendliche Anklage wegen Missbrauchs einer damals 15-Jährigen erhoben. Im Gegensatz zu früheren Prozessen wird das Urteil am Dienstag (9.30 Uhr) teilweise öffentlich sein.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besuchte der 15-Jährige am 19. September 2020 eine Party auf der Festwiese im Stadtpark. Die Grünfläche hat sich während der Corona-Pandemie zu einem beliebten Treffpunkt entwickelt. Der junge Mann wurde im Busch teilweise gewaltsam misshandelt, während er betrunken war.

Verteidigung fordert Freispruch

Ein Gerichtssprecher sagte, die Staatsanwaltschaft habe gegen die neun Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und drei Monaten sowie drei Jahren Haft beantragt. In drei Fällen soll die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, in den anderen beiden Fällen soll später über eine Bewährung entschieden werden. Die Staatsanwaltschaft hat den Freispruch eines der Angeklagten beantragt. Die Verteidigung forderte außerdem den Freispruch aller zehn Angeklagten.

Da der Angeklagte zur Tatzeit zwischen 19 und 23 Jahre alt war, wurde das Verfahren vor dem Jugendgericht geführt. Als der Prozess am 10. Mai 2022 begann, war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Am Dienstag werden nach der Urteilsverkündung und der Zusammenfassung der Urteilsgründe die Zuschauer voraussichtlich den Saal verlassen.

Nach bisherigen Angaben des Senats sind vier der Angeklagten Deutsche, die anderen vier besitzen die armenische, afghanische, kuwaitische und montenegrinische Staatsangehörigkeit. Im Fall der beiden Angeklagten sollte das Gericht deren Staatsangehörigkeit klären.

Das Gericht hat in den 67 Verhandlungstagen bislang 96 Zeugen und mehrere Sachverständige vernommen. Am 5. April dieses Jahres wurde der 11. Angeklagte freigesprochen und das Verfahren gegen ihn aufgeteilt.

Quelle: www.dpa.com

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