Verfahren - Prozess wegen Entführung eines Psychotherapeuten mit männlichen Verdächtigen
Im Kölner Landgericht standen zwei Personen, ein 40-Jähriger und ein 55-Jähriger, wegen Entführung eines Psychotherapeuten vor Gericht. Die Anklage umfasste Erpressung, versuchte Erpressung und Körperverletzung. Der Psychotherapeut wurde im Oktober entführt, um eine Million-Dollar-Lösegeldforderung zu erpressen. Am ersten Gerichtstag am Mittwoch gestanden beide Männer ihrer Beteiligung an der Tat zu.
Der ältere Mann, 55 Jahre alt, begründete seine Beteiligung mit seiner Liebe zu dem anderen Angeklagten. Der jüngere Mann, 40 Jahre alt, kannte den Psychotherapeuten bereits, da er bei ihr behandelt wurde.
Die Beweisführung der Staatsanwaltschaft deutet darauf hin, dass die Tat sorgfältig geplant war. Der ältere Mann hatte mit der Psychotherapeutin ein Treffen unter einem falschen Vorwand vereinbart. Als sie in ihrem Büro war, sollen die beiden sie mit Chloroform niedergeknockt und in einen Kasten gesperrt haben. Zudem hatten sie ihr mit dem Ertrinken im Rhein drohten, wenn sie sich wehren würde.
Nach ihrer Entführung sollten sie in ihr Wohnung im Kölner Stadtteil Niehl gebracht und dort in einem "schallisolierten" Bad über Nacht festgehalten werden, bis zum nächsten Tag. Dort sollte die Opferin einen venösen Katheter zur Gabe von Sedativum und Drogen wie Amphetamin und Ecstasy erhalten.
Wegen der Unmöglichkeit, ein Lösegeld in Höhe von 1,5 Millionen Euro über den Mobilfunk zu zahlen, musste die Opferin eine Zahlungsvereinbarung und ein Geheimhaltungsabkommen unterschreiben. Die Entführer hatten ihr die Möglichkeit genommen, nach ihrer Freilassung die Polizei zu informieren. Sie tat es jedoch und die Angeklagten wurden kurz darauf in ihrer Wohnung verhaftet. Das Klagepapier behauptet, dass die Frau so traumatisiert ist, dass sie ihre Berufstätigkeit nicht mehr ausüben kann.
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