Im Prozess wegen bandenmäßiger Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie im Darknet hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert. Die Anklagebehörde plädierte in dem Prozess vor dem Bielefelder Landgericht am Montag für eine Gesamtstrafe von viereinhalb Jahren. Der Verteidiger des 34-Jährigen plädierte für eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Außerdem beantragte er die Aufhebung des Haftbefehls gegen den Angeklagten.
Der 34 Jahre alte Mann hatte zum Auftakt des Prozesses gestanden, zwischen November 2021 und April 2022 über einen Server in der Ukraine eine Plattform für Pädophile betrieben zu haben. Über diese digitalen Basare konnten sie Fotos und Videos tauschen, die den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zeigten. Darunter waren Dateien, die den Missbrauch erst wenige Monate alter Babys zeigten. Außerdem hatte der 34-Jährige selbst rund 5000 solcher Fotos und Videos besessen.
Die Ermittler waren auf die Spur des Angeklagten aus Bielefeld gekommen, weil er über den ukrainischen Server zunächst im allgemein zugänglichen Internet Seiten betrieben hatte. Zum Zeitpunkt seiner Festnahme im April 2022 hatte er die Plattformen im Darknet bereits abgeschaltet, aber selbst noch Kinderpornografie besessen. Das Urteil wird am Donnerstag verkündet.