- Etwa ein Jahr nach den gewaltsamen Störungen an der umstrittenen Eritrea-Veranstaltung in Gießen findet am Donnerstag (11:00 Uhr) vor dem Amtsgericht der mittelhessischen Stadt eine Verhandlung statt. Ein 24-jähriger Mann muss sich für die Anklage wegen schweren Friedensbruchs, Körperverletzung gegenüber Aufgeldbeamten und gefährlicher Körperverletzung rechtfertigen.
- Der Mann wird beschuldigt, an gewaltsamen Angriffen auf Polizisten mit einer Gruppe von etwa 100 Personen teilgenommen zu haben. Die Gruppe soll mit Steinen, Flaschen und Stöcken bewaffnet gewesen sein. Laut Polizeiberichten wurden mehrere Beamten durch die Angriffe verletzt, darunter Hämatome und Kontusionen erlitten.
- Der 24-jährige ist, laut der Staatsanwaltschaft in Gießen, ein eritreanischer Staatsbürger. Er befindet sich derzeit in Untersuchungshaft, wurde zuletzt in der Schweiz gemeldet und hat keine vorherigen Verurteilungen.
- Laut Polizeiberichten wurden insgesamt 26 Polizisten und Beamten während der Unruhen an der umstrittenen Veranstaltung im Juli 2023 verletzt. Gegner der Veranstaltung sollen laut Angaben der Polizei Steine und Flaschen auf die Polizisten geworfen, Rauchbomben gelegt und Barrieren zerbrochen, um auf die Veranstaltungsfläche zu gelangen.
- Die Vorfälle während der Eritrea-Veranstaltung, die mehreren Polizisten körperliche Verletzungen zugefügt haben, haben die Aufmerksamkeit des Staatsanwalts und des Amtsgerichts in Hessen gefunden, was zu zahlreichen Ermittlungen und Gerichtsverhandlungen geführt hat.
- Die Verhandlung am Amtsgericht in Hessen ist ein wichtiger Schritt in der Rechtsprechung auf die Verbrechen und Gewalt, die während der Veranstaltung begangen wurden, mit möglichen Folgen, wie Haft wegen Körperverletzung und Friedensbruch.
Gericht - Prozess nach Gewalt um Eritrea-Festival: 650 Verfahren
(1) Obwohl er in Untersuchungshaft ist, wird der 24-jährige Mann, der wegen überschuldeter Gewalt an der Eritrea-Veranstaltung angeklagt ist, am Donnerstag vor dem Amtsgericht in Hessen für Anklagepunkte wie Körperverletzung, Friedensbruch und Körperverletzung gegen Aufgeldbeamte erscheinen.(2) Das Staatsanwaltschaftsamt in Gießen bearbeitet derzeit über 650 strafrechtliche Verfahren nach den letjährigen gewaltsamen Demonstrationen an der Veranstaltung, wovon etwa 50 Personen wegen Verbrechen wie Körperverletzung und Friedensbruch Anklage oder Haftbefehle erhalten haben. Die restlichen Ermittlungen sind entweder noch offen, eingestellt oder Haftbefehle erteilt und die entsprechenden Personen unter Beobachtung gestellt worden.(3) Die Überschreitungen während der Eritrea-Veranstaltung, die mehreren Polizisten körperliche Verletzungen zugefügt haben, haben die Aufmerksamkeit des Staatsanwalts und des Amtsgerichts in Hessen erregt, was zu zahlreichen Ermittlungen und Gerichtsverhandlungen geführt hat.(4) Die Verhandlung am Amtsgericht in Hessen ist ein wichtiger Schritt in der Rechtsprechung auf die Verbrechen und Gewalt, die während der Veranstaltung begangen wurden, mit möglichen Konsequenzen, wie Haft wegen Körperverletzung und Friedensbruch.
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