Das Landgericht Braunschweig entscheidet einen Fall. - Prozess gegen Christian B.: Zeuge beklagt fehlendes Filmmaterial
Ein wichtiger Zeuge im Vergewaltigungsfall gegen Christian B. äußerte in Gericht beklagt, dass zwei fehlende Videos, die die mutmaßlichen Verbrechen zeigen, nicht gefunden werden konnten. "Ich wollte diese Videos wiederfinden, damit ich nicht als Lügner betrachtet würde," sagte der 53-jährige am Donnerstag im Landgericht Braunschweig. "Es hätte jeder viel Arbeit erspart, wenn diese Videos noch vorhanden gewesen wären." Der Mann hatte sich im März dem Gericht gewandt, sich als Zeuge ausgewiesen zu haben und Christian B. in zwei mutmaßlichen Vergewaltigungsvideos erkannt zu haben.
Dieser gleiche Mann wird auch als wichtiger Zeuge in der Ermittlung zur Verschwundenen Madeleine McCann betrachtet, die 2007 aus einem portugiesischen Urlaubsresort verschwunden ist. Der McCann-Fall, in dem Christian B. als Verdächtiger gilt, ist nicht mit dem aktuellen Prozess verbunden. Im aktuellen Prozess wird der 47-jährige Deutsche wegen dreier Vergewaltigungsdelikten und zwei Fällen von Kindessexualstraftaten angeklagt. Obwohl die Unschuldsvermutung gilt, ist die Vertrauenswürdigkeit des Zeugen für den Fall von Bedeutung.
Das Anklageschrift besagt, dass B. zwischen 2000 und 2006 eine ältere Frau, etwa 70-80 Jahre alt, in ihrem portugiesischen Ferienhaus vergewaltigt und dabei die Tat aufgenommen hat. Zudem wird er beschuldigt, ein Mädchen vergewaltigt zu haben. Da beide mutmaßlichen Opfer unbekannt sind und die Lage der Videos unbekannt ist, ist die Aussage und Zuverlässigkeit des Zeugen entscheidend für den weiteren Verlauf des Falls.
Im März hatte der Zeuge erzählt, dass er im Jahr 2006 in Haft wegen Dieseldiebstahls war und von B. ein Auto, Diesel und Kameras mit Filmen gestohlen hatte. Er erinnerte sich an Party- und Reisemementos und an dem Ansehen von Episoden der älteren Frau und des Mädchens. Er verkaufte die Kameras.
Die Lage der Videos ist bisher unbekannt. Der Zeuge hatte zuvor Teile der Videos einem Freund gezeigt.
Während der Vernehmung durch die Verteidigung am Donnerstag wurde schnell deutlich, dass der Zeuge nicht in jedem Detail die Wahrheit sagte. Der Zeuge hatte zuerst bestritten, ein Facebook-Konto unter einem anderen Namen zu benutzen, aber später zugegeben.
Der Prozess setzt sich am 11:00 Uhr morgens am Donnerstag fort.
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