Urteil des Landgerichts Hamburg - Prozess gegen 95-jährigen Angeklagten wegen Holocaust-Leugnung beginnt.
Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck steht erneut vor Gericht in Hamburg. Haverbeck, eine bekannte Figur in rechtsextremen Kreisen, wurde am 12. November 2015 vom Hamburger Landgericht zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Sie legte Widerspruch ein, und der Fall ist nun vor dem Oberlandesgericht, fast neun Jahre später. Am ersten Tag des Prozesses äußerte sie ihre Absicht, gegen die Anklage zu argumentieren.
Das Hamburger Staatsanwaltschaftsamt behauptet, Haverbeck, die aus Nordrhein-Westfalen stammt, habe in zwei Fällen beleidigt. Angeblich behauptete sie während eines Gesprächs mit Journalisten nach dem Lüneburger Prozess gegen den ehemaligen SS-Mitglied Oskar Gröning am 21. April 2015, dass Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen sei. Darüber hinaus bestritt sie in einem Fernsehinterview bei NDRs "Panorama", dass dort Massenmorde stattgefunden hätten.
Haverbeck war bereits 2004 verurteilt und wurde bestraft. Ihre letzte Strafe war in Haft ohne Bewährung in Bielefeld (NRW) für Holocaustleugnung. Ein Berliner Gericht verurteilte sie 2022 zu einer einjährigen Haftstrafe ohne Bewährung wegen Beleidigung. Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Historiker schätzen, dass die Nationalsozialisten mindestens 1,1 Millionen Menschen im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau ermordet haben.
Haverbecks umstrittene Ansichten zur Shoah haben sie vor den Strafgerichten für zwei Jahrzehnte gebracht.
Lesen Sie auch:
- Steinmeier schloss sich einer Schweigeminute an - ein Rechtsstreit über einen AfD-Protest.
- Die deutsche Fußballnationalmannschaft auf dem Weg zu den Qualifikationsspielen zur Europameisterschaft.
- Die Überschwemmungen sind zurückgegangen, aber die Folgen des Schlamms bleiben.
- Steinmeier nimmt an Schweigeminute teil, AfD klagt gegen Demonstrationsverbot