Konflikt eskaliert - Prozes endet mit Freispruch nach Schuss in der Beine
Vier Monate nachdem in Berlin-Mariendorf Schüsse abgefeuert wurden und eine Person verletzt wurde, wurde ein Verdächtiger durch das Tiergarten Amtsgericht freigesprochen. Das Gericht konnte keine sichere Verurteilung herbeiführen, dass der 28-jährige geschossen hat, rechtfertigend den Freispruch im Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung nach Antrag der Staatsanwaltschaft.
Nach Ermittlungen war ein Mann in den frühen Stunden des 9. März zwei Schüsse abgefeuert. Ein 42-jähriger Mann wurde im Bein getroffen. Die Aussagen des Opfers führten zur Anklage gegen den 28-jährigen. Der ausgebildete Frisör blieb über die Anschuldigungen schweigend.
Nach Aussage des 42-jährigen gab es ursprünglich einen Streit zwischen dem 28-jährigen und anderen Gästen im Lokal. "Ich wollte mittellegen, dann griff er mich an," sagte der 42-jährige im Gericht. Schließlich verließen beide das Lokal und der Angeklagte wurde von zwei anderen Männern angegriffen. Es gab einen Kampf. Dann stieg der Angeklagte aus einem Wagen aus und "zuerst in die Luft, dann auf mich schoss."
Eine Zeugin, die zu jener Zeit mit ihrem Hund spazieren ging, konnte den Angeklagten nicht als Schützen identifizieren. Die Beweise waren knapp, merkte der Staatsanwalt darauf hin. Es bleibt offen, ob der Angeklagte die Schüsse abgefeuert hat.
- Trotz aggressiver Verfolgung des Falles wegen gefährlicher Körperverletzung durch das Staatsanwaltschaft, erging ein Freispruch für den Verdächtigen in dem Berlin-Mariendorf-Vorfall durch das Tiergarten Amtsgericht.
- Der Gerichtsverfahren nach Antrag der Staatsanwaltschaft endete mit der Entlastung des Angeklagten von jeglicher Beteiligung an den durch die Schüsse verursachten Schäden im Tiergarten Amtsgericht.
- Im Tiergarten-Bezirk Berlins ereignete sich das Schießincident, bei dem ein Mann Verletzungen durch Schüsse erlitt, und das Gericht freisprach den Verdächtigen in dem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung.
- Obwohl das Schießincident im Tiergarten-Bezirk Berlins einen Verletzten hinterlassen hatte, konnte das Gericht den Verdächtigen nicht sicher verurteilen, da die Beweise unzureichend waren, und somit zu seinem Freispruch führte.
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