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Proteste schränken Bürgerbeteiligung ein

Sabine Sütterlin-Waack
Sabine Sütterlin-Waack (CDU), Innenministerin Schleswig-Holsteins faltet bei einer Pressekonferenz die Hände.

Auch die Pläne der schwarz-grünen Koalition, die Volksabstimmung in Schleswig-Holstein zu verkürzen, stoßen weiterhin auf Widerstand. Am Dienstag bekräftigte eine Koalition aus 20 Verbänden und Vereinen ihre Forderung, die Pläne nicht fortzusetzen. Geschieht dies nicht, kann dies verheerende Folgen für Umwelt, Natur und Klimaschutz haben. Bürgerbegehren werden künftig weitgehend blockiert. Die Koalition erwägt auch eine Volksinitiative.

Die Koalition will Bürgerbegehren gegen die Bebauungspläne der Stadt, die einer Zweidrittelmehrheit in den Gemeinderäten bedürfen, ausschließen. Eine erneute Beantragung des Projekts ist erst nach drei Jahren möglich. Bürgeransprüche gegen Gemeinderatsbeschlüsse sind innerhalb von drei Monaten fällig.

BUND-Landesvorsitzende Claudia Bielfeldt erklärte: „Was wir brauchen, ist eine Beteiligungskultur, in der der öffentliche Dissens nicht als störend empfunden, sondern als Teil der Lösung begrüßt wird.“ „Das Bürgerbegehren ist die Lösung des Interessenkonflikts, nicht das Problem “, sagte Claudine Nierth, Bundessprecherin des Vereins Mehr Demokratie.

Die Koalition verteidigte ihren Plan im Landtag gegen scharfe Kritik der Opposition. Sie wolle wichtige Bauprojekte beschleunigen, bezahlbaren Wohnraum schaffen und das Ehrenamt stärken. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) hat Vorwürfe über einen Zusammenbruch der Demokratie zurückgewiesen. Die Regierung war zuvor von den strengen Einschränkungen des ursprünglichen Plans abgerückt, nachdem sie viel Kritik erhalten hatte. Das bedeutet, dass Infrastruktur-, Investitions- oder Klimaprojekte, die aufgrund ihrer Bedeutung für den Staat oder das Land als wesentlich eingestuft werden, nicht von der Staatsbürgerschaftspflicht ausgenommen werden. Eine solche im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen verankerte Generalklausel gibt es nicht mehr. Das Gesetz soll bei den Kommunalwahlen am 14. Mai in Kraft treten.

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