Der wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilte selbst ernannte «Prophet» einer niederländischen Glaubensgemeinschaft muss Deutschland verlassen. Das hat am Montag das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und die Klage des 61-jährigen Niederländers gegen seine vom Kreis Kleve angeordnete Ausweisung aus Deutschland abgewiesen.
Das Gericht schloss sich damit der Rechtsauffassung der Behörde an. Der Kreis Kleve hatte argumentiert, dass bei dem Sektenführer ein erhebliches Rückfallrisiko bestehe und daher von ihm eine unabweisbare Gefahr ausgehe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht ließ keine Berufung zu. Dagegen ist Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster möglich.
Der Häftling hatte sich als EU-Bürger gegen den Verlust der EU-Freizügigkeit und die angeordnete Ausreise sowie Überstellung in ein niederländisches Gefängnis gewehrt. Er saß im Gerichtssaal im Rollstuhl und trug auch während der Verhandlung wegen bestehender Fluchtgefahr Hand- und Fußfesseln. Der 61-Jährige, der acht Kinder von fünf Frauen hat, bestritt dem Gericht gegenüber jedes pädophile Rückfallrisiko. Sein Anwalt betonte, «die vorgeworfenen Taten liegen schon 15 Jahre zurück und mein Mandant hat sich seither nichts zu Schulden kommen lassen.»
Der 61-Jährige wurde Ende 2021 vom Landgericht Kleve wegen mehrfachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist seit Februar rechtskräftig.
In der Folge hatte der Kreis Kleve dem Gründer seiner umstrittenen Glaubensgemeinschaft die Freizügigkeit entzogen und im Mai per Verfügung seine Ausreise innerhalb von vier Wochen angeordnet. Das ist nach EU-Recht bei verurteilten Straftätern möglich. Unter anderem dann, wenn die Betroffenen auch künftig als schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit gelten.
Davon geht der Kreis Kleve aus. «Ich sehe angesichts der Stellung des Predigers, dessen narzisstischer Persönlichkeit und dessen großem Einfluss auf die Glaubensgemeinschaft ein hohes Rückfallrisiko», sagte die Vertreterin des Kreises.
Der Niederländer hatte die Glaubensgemeinschaft mit Sitz auf einem Klostergelände am Niederrhein 2003 gegründet. Nach einem Hinweis, dass dort möglicherweise eine junge Frau gefangen gehalten wird, hatten hunderte Polizisten im Oktober 2020 das Kloster durchsucht. Die als Mädchen mehrfach missbrauchte und zu dem Zeitpunkt 25-jährige Niederländerin wurde weggebracht. Im Strafprozess war sie als Nebenklägerin und Belastungszeugin aufgetreten.