Experten und Verbände fordern, dass sich Blutalkoholgrenzwerte für E-Scooter-Fahrer an Fahrradfahrern orientieren. Bisher richtete sich der Wert nach dem Wert des Autos. Das Thema wird beim Goslarer Verkehrsgerichtstag ab Mittwoch diskutiert.
Der Elektroroller kann eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde erreichen. Der Deutsche Allgemeine Motoren Club (ADAC) hat angekündigt, dem Fahrrad näher zu sein als dem Auto. Der ADAC empfiehlt eine Klarstellung durch den Gesetzgeber. Künftig soll bei rechtlichen Bewertungen besser zwischen führerscheinpflichtigen und nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeugen unterschieden werden als zwischen Kraftfahrzeugen und anderen Fahrzeugen.
Beim Fahren von Elektrofahrrädern oder Fahrrädern unter den vorgeschriebenen Bedingungen hat der Fahrer bisher keine Ausfallerscheinungen und keine Unfälle, der Alkoholeinfluss liegt bei 1,6 Promille. Gleiches gilt für Elektroroller und -autos: Das Fahren mit einem Blutalkoholgehalt von 0,5 oder mehr Promille ist eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen 500 Euro Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot. Höhere Bußgelder und Führerscheinentzugsgelder sind ab 1.1 möglich – auch ohne Fehlfunktionssymptome. Erst nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung dürfen Autofahrer wieder fahren.
Zu diesem Thema sprechen Experten auf den Verkehrsgerichtstagen in Goslar vom 25. bis 27. Januar. Sie ist eine der wichtigsten Fachtagungen für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland. Die Konvention endet normalerweise mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.
Der Deutsche Automobilclub empfiehlt, dass E-Scooter-Fahrer, ebenso wie Mofa-Fahrer, ihre Kenntnisse im Straßenverkehr in einer theoretischen Prüfung nachweisen müssen. Denkbar sind auch Helmpflichten für Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren.