Die Stadt Rastatt hat Schwierigkeiten, verhaltensauffällige Hunde unterzubringen und sie wurden beschlagnahmt – auch im überfüllten Tierheim Rastatt. Deshalb fragte sie, ob für einige der Tiere eine Euthanasie in Betracht gezogen werden könne und ob dadurch Platz für andere Hunde geschaffen werden könne. Das sagte ein Stadtsprecher am Dienstag auf Anfrage. Zuvor hatte die Badener Zeitung darüber berichtet.
Allerdings sind Tierheime nicht dazu verpflichtet, Tiere einzuschläfern, sondern nur zu fragen, ob Hunde dort eingeschläfert werden dürfen. „Wir lehnen diesen lächerlichen Vorschlag ab“, sagte Sibylle Fritz, die erste Präsidentin des Tierheims, am Dienstag. Keiner der Hunde in der Einrichtung erfüllte die strengen Standards für die Euthanasie gesunder Tiere. „Die Hälfte unserer Hunde ist schwierig“, sagte sie. „Man braucht nur einen richtigen Gastgeber.“
Ein Sprecher der Regionalstelle Rastatt sagte: „Behördliche Erwägungen oder gar die ‚Platzschaffung‘ in Tierheimen können nicht die Grundlage für die Entscheidung eines Tierarztes oder einer Tierärztin sein.“ Zwar könne ein Tierarzt entscheiden, sie einzuschläfern – allerdings nur, wenn dies der Fall sei ist ausgebildeter Tierarzt.