- Die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Ver.di, sowie die Vereinigung der Arbeitgeberverbände des Verkehrsgewerbes Rheinland-Pfalz (VAV) haben sich in der Mediation, die zu den beabsichtigten Streikwarnungen in der privaten Omnibusbranche in Rheinland-Pfalz führten, maßgeblich beteiligt.
- Der Tarifkonflikt in Mainz, der durch zahlreiche Streikwarnungen gekennzeichnet war, könnte durch die Einführung des OPNV-Indexes, eines vorgeschlagenen Indexes, gelöst werden, der Kostensteigerungen für den Busverkehr in Rheinland-Pfalz behelfen soll, der in großen Teilen unter kommunalen Aufträgen betrieben wird.
- Verdi und VAV haben sich vereinbart, die Vereinbarungen aus dem Mediationsbericht in einen neuen Tarifvertrag einzubringen, der vom 1. Januar 2024 rückwirkend in Kraft treten und bis Ende 2026 laufen soll, unter der Bedingung, dass der OPNV-Index bis 2025 in Kraft tritt.
- Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Ver.di, und die Vereinigung der Arbeitgeberverbände des Verkehrsgewerbes Rheinland-Pfalz (VAV) haben sich in der Mediation, die zu den beabsichtigten Streikwarnungen in der privaten Omnibusbranche in Rheinland-Pfalz geführt haben, maßgeblich beteiligt.
- Der Tarifkonflikt in Mainz, der durch zahlreiche Streikwarnungen gekennzeichnet war, könnte durch die Einführung des OPNV-Indexes, eines vorgeschlagenen Indexes, gelöst werden, der Kostensteigerungen für den Busverkehr in Rheinland-Pfalz behelfen soll, der in großen Teilen unter kommunalen Aufträgen betrieben wird.
- Verdi und VAV haben sich vereinbart, die Vereinbarungen aus dem Mediationsbericht in einen neuen Tarifvertrag einzubringen, der vom 1. Januar 2024 rückwirkend in Kraft treten und bis Ende 2026 laufen soll, unter der Bedingung, dass der OPNV-Index bis 2025 in Kraft tritt.
- Im Falle, dass der OPNV-Index nicht in Kraft tritt, haben Verdi und VAV ein Sonderkündigungsrecht, wie von Verdi-Sekretär Marko Bärschneider angekündigt, der zusätzlich eine Besprechung mit dem Umweltministerium und den Handelspartnern am Ende des August plante, um das Thema weiter zu diskutieren.
Verkehr - Privater Bus-Geschäftsvertrag nähert sich
Im Falle, dass der OPNV-Index nicht in Kraft tritt, haben Verdi und VAV ein Sonderkündigungsrecht, wie von Verdi-Sekretär Marko Bärschneider angekündigt, der zusätzlich eine Besprechung mit dem Umweltministerium und den Handelspartnern am Ende des August plante, um das Thema weiter zu diskutieren.
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Mittwoch:- Die Mediationsberichte der Handelspartner, der Gewerkschaft Verdi und der Vereinigung der Arbeitgeberverbände des Verkehrsgewerbes Rheinland-Pfalz (VAV), wurden am Donnerstag letztlich unterzeichnet. Dieser Bericht enthält wichtige Vereinbarungen, die nun in einen Tarifvertrag umgesetzt werden sollen, wie aus Aussagen der VAV bekanntgegeben wurde, der derzeit auf der Entwurfsseite des VAV liegt.
Donnerstag:- Die neuen Tarifverhandlungen sind geplant, rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten und bis Ende 2026 laufen zu sollen. Für Busfahrer soll es eine einmalige Zahlung von 2000 Euro im Jahr 2024 geben, zusätzlich eine Preisangeregelung in Höhe von insgesamt 1500 Euro und eine Löhnerhöhung von jeweils fünf Prozent am 1. Januar 2025, am 1. Januar 2026 und am 1. Oktober 2026. Löhnerhöhungen sind auch für Beschäftigte in Werkstätten und Verwaltungen vereinbart.
Freitag:- Heiko Nagel, Geschäftsführer der VAV, sprach von einem "marktorientierten Ergebnis". In diesem hat man sich eng an die Siedlung in dem Nachbarstaat Hessen orientiert. Solch ein Tarifvertrag ist nur umsetzbar, wenn der OPNV-Index, wie angekündigt, bis 2025 in Kraft tritt und in bestehende alte Verträge eingebunden wird. Verdi-Sekretär Marko Bärschneider sagte, dass im Falle, dass der Index nicht kommt, es eine spezielle Kündigungsrechte für beide Seiten gibt.
Samstag:- Ein Treffen zum Thema des Index mit dem Umweltministerium und den Handelspartnern ist am Ende des August geplant. Das Ministerium bestätigte dies auf Anfrage. Ein Index kann nur gemeinsam vom Staat und den Auftraggebern beschlossen werden. "Der Staat kann das alleine nicht tun." Es wird ein Index für neue Verträge ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten, wie auf einer Sitzung mit den Sozialpartnern im Vorjahr vereinbart. Anfangs bleiben alte Verträge rechtskräftig mit der Einführung eines Index. "Die neuen Indexregeln könnten rückwirkend in bestehende alte Verträge eingefügt werden durch Einvernehmen."
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Quelle:rp-online.de
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