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Preiserhöhungsklauseln von Netflix und Spotify ungültig

Berufung abgelehnt

Bisher können sie nicht machen, was sie wollen – Netflix und Spotify....aussiedlerbote.de
Bisher können sie nicht machen, was sie wollen – Netflix und Spotify....aussiedlerbote.de

Preiserhöhungsklauseln von Netflix und Spotify ungültig

Preiserhöhungen bei Netflix und Spotify? nervig. Letztlich geschah dies ohne Zustimmung des Auftraggebers. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn der aktuelle Vertrag fairen und transparenten Regeln folgt. Das Gericht verneinte dies. Auch spätere Verfahren wurden im Berufungsverfahren abgewiesen.

Das Landgericht (LG) Berlin hat nach Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) gegen Netflix und Spotify zweimal entschieden. (Ref.: 52 O 157/21 und Ref: 23 U 112/22). In den letzten Jahren haben Streaming-Dienste die Abo-Preise ohne Zustimmung der Kunden deutlich erhöht. Das Kammergericht Berlin hat nun zwei Berufungsurteile gegen Spotify und Netflix erlassen und festgestellt, dass diese Geschäftspraxis rechtswidrig ist und die entsprechenden Preiserhöhungsklauseln für Netflix und Spotify ungültig sind (Az.: 23U 15/22 und 52 O 157/ 21 und Az.: 23 U 112/22 und 52 O 296/21).

Nach Einschätzung des Gerichts durften die beiden beklagten Anbieter ihre Preise ohne Zustimmung ihrer Kunden nicht einseitig anpassen. Das Berufungsgericht erklärte, dass Netflix und Spotify keine Schwierigkeiten hätten, die Zustimmung der Nutzer zu Preiserhöhungen einzuholen.

Erst Rückerstattung, dann stornieren?

Durch Vertragsbedingungen gibt sich Netflix das Recht, seine Abonnementpreise „von Zeit zu Zeit“ und „nach vernünftigem Ermessen“ zu ändern, um „den Auswirkungen von Änderungen der mit unseren Diensten verbundenen Gesamtkosten Rechnung zu tragen“.

Spotify behält sich in seinen Nutzungsbedingungen das Recht vor, die Abonnementgebühren und andere Preise zu erhöhen, um „die gestiegenen Gesamtkosten für die Bereitstellung des Streaming-Dienstes auszugleichen“. Zu den Gesamtkosten zählen Produktions- und Lizenzkosten, Personal-, Verwaltungs- und Finanzierungskosten sowie Steuern und sonstige Abgaben. Preisnachlässe aufgrund von Kostensenkungen sind in der Klausel nicht vorgesehen.

Keine der Entscheidungen ist endgültig, da noch Berufung beim Bundesgericht eingelegt werden kann. Stiftung Warentest ist der Ansicht, dass Betroffene die Rückerstattung zu viel gezahlter Spenden aktiv einfordern müssen, da Netflix und Spotify selbst derzeit keine Rückerstattungen anbieten, dies jedoch erst nach Rechtskraft eines Urteils tun werden. Darüber hinaus behält sich das Unternehmen das Recht vor, Abonnenten zum alten Preis zu kündigen. In diesem Fall können Sie ein neues Abonnement nur zu den aktuellen Konditionen abschließen.

Quelle: www.ntv.de

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