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Polizeiregistrierung

Wie und wo muss ich mich anmelden?

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Jeder, der in Deutschland ankommt und länger als drei Monate bleiben möchte, muss sich bei den Behörden offiziell mit Namen und Adresse anmelden..aussiedlerbote.de

Polizeiregistrierung

Grundsätzlich muss jeder, der nach Deutschland kommt und länger als drei Monate bleiben möchte, seine Wohnadresse spätestens zwei Wochen später bei der Behörde melden. Auch wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie den Behörden stets Ihre neue Adresse mitteilen.

Wichtiger Hinweis: Diese Registrierung steht nicht im Zusammenhang mit der Registrierung als Asylbewerber oder der Registrierung bei einer deutschen Bundesbehörde. Einwanderungsbehörden. Dies müssen Sie zusätzlich tun. Wie Sie sich als Flüchtling registrieren, erfahren Sie im Kapitel Registrierung als Asylbewerber.

Und wer will das genau wissen: In Deutschland gibt es sogar ein Meldegesetz, das Bundesmeldegesetz(BMG).

Was muss ich wissen?

Wer muss sich wann anmelden?

Jeder, der nach oder innerhalb Deutschlands auswandert, muss sich beim Einwohnermeldeamt (in der Regel auch im Bürgeramt oder Bürgeramt anmelden bzw. ummelden. Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen erforderlich. Bei verspäteter oder gar nicht erfolgter Anmeldung kann eine Vertragsstrafe fällig werden.

Mit der Anmeldung erhalten Sie eine „Offizielle Anmeldebestätigung“. Bitte aufbewahren Dieses sichere Stück Papier. Damit können Sie (auch ohne Ausweis) nachweisen, dass Sie in einer Gemeinde oder Stadt in Deutschland gemeldet sind, also dort wohnen.

Was muss ich wann mitbringen? anmelden?

Die Anmeldung muss persönlich beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt erfolgen. Ihr Einwohnermeldeamt finden Sie unter melderegister-auskunft.de oder die Adresse des Einwohnermeldeamtes.

Sie müssen Ihren Ausweis (Personalausweis, Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis etc.) und Ihren Reisepass mitbringen oder Passersatzdokument (falls vorhanden). Außerdem müssen Sie ein Meldeformular ausfüllen. Dieses erhalten Sie direkt beim Einwohnermeldeamt.

In manchen Städten/Gemeinden benötigen Sie zusätzlich ein „Belegungsbestätigung des Vermieters“ genannt, um sich anzumelden. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, das Ihr Vermieter bestätigt. Es bestätigt, dass Sie Mieter seiner Wohnung sind. Manchmal ist bei der Anmeldung auch Ihre Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde erforderlich. Wenn Sie über diese Dokumente verfügen, nehmen Sie diese mit Für alle Fälle bei der Anmeldung dabei sein.

Meldeamt Was wird gespeichert?

Ihre „persönlichen Daten“ werden im amtlichen Melderegister beim Einwohnermeldeamt oder beim Bürgeramt gespeichert. Zu den personenbezogenen Daten gehören Ihr vollständiger Name, Ihre neue Adresse, Ihr Geburtsdatum und Ihr Familienstand.

Was muss ich tun, wenn ich umziehe?

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich anmelden beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt der neuen Stadt/Gemeinde. Nach dem Umzug müssen Sie sich anmelden. Tun Sie dies innerhalb von 2 Wochen. Sie erhalten dann eine neue Meldebestätigung. Ihre neue Adresse wird auch in Ihre Unterlagen (z. B. Aufenthaltserlaubnis) eingetragen , Personalausweis etc.).

Neues Meldeamt / Das Bürgeramt teilt dem für Sie zuständigen Amt Ihren neuen Wohnsitz mit. Eine Abmeldung beim alten Einwohnermeldeamt ist daher nicht notwendig Meldeamt oder beim Bürgeramt.

Sie können auch in mehreren Wohnungen wohnen. Anschließend müssen Sie dem Einwohnermeldeamt mitteilen, welche Wohnung Ihr Hauptwohnsitz und welche Wohnung Ihr Nebenwohnsitz ist. Hauptwohnsitz bedeutet wo Sie verbringen die meiste Zeit.

Wenn Sie Deutschland verlassen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt an Ihrem letzten deutschen Wohnort abmelden.

Welche anderen Missionsregister gibt es?

In deutschen Städten und Gemeinden gibt es viele Aufgaben im Einwohnermeldeamt von mehr als 5000 Einwohnern. Sie sind für die An-, Ab- und Ummeldung von Personen sowie die Ausstellung von Personalausweisen und Kinderausweisen zuständig. Wenn jemand eine Einwohnermeldeanfrage oder eine „Essential Registration Office Enquiry“ (EMA-Anfrage) einreicht, muss das Einwohnermeldeamt auch die Einwohnermeldeinformationen bereitstellen. Durch eine solche Anfrage können Sie die gemeldete Wohnadresse einer Person erfahren. Dies kann beispielsweise nützlich sein, wenn Sie Freunde oder Familie vermissen oder einen Schuldner oder verspäteten Kunden finden möchten.

Private Anbieter bieten diesen Service ebenfalls an, allerdings verlangen sie dafür oft einen Aufpreis. Unter melderegister-auskunft.de finden Sie eine Liste seriöser privater Anbieter. Auch Meldeämter/Bürgerämter erheben eine Gebühr, diese ist jedoch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Auch wenn Sie die gesuchte Person nicht finden, müssen Sie die Gebühr trotzdem bezahlen. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Institution. Manchmal dauert es nur ein paar Tage, manchmal aber auch Wochen.

Kann ich verlangen, dass mein Wohnort vertraulich behandelt wird?

Sie können später eine „Sperrung der Auskunft“ § 51 Bundesmeldegesetz beantragen Gilt für die für Sie zuständige Meldebehörde. Das bedeutet, dass Ihre „personenbezogenen Daten“ (Name, Geburtsdatum, Wohnadresse, Familienstand) von niemandem außer den Behörden abgefragt werden können. Um diese Art von Informationen zu sperren, müssen Sie nachweisen, dass die Bereitstellung von Informationen an das Bevölkerungsregister für Sie ein Risiko darstellen würde. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie von jemandem verfolgt werden oder in einem Bereich arbeiten, in dem viele Menschen bedroht sind (z. B. im Kampf gegen Rassismus). Das Auskunftsverbot gilt für zwei Jahre und kann auf Antrag verlängert werden. Es kostet nichts. In der Regel werden Sie vom Einwohnermeldeamt benachrichtigt, bevor die Sperre automatisch aufgehoben wird.

Welche anderen Register gibt es?

Neben dem Personenregister gibt es bei jedem Amtsgericht auch ein Handelsregister Unternehmensregister. Dort Hier finden Sie Informationen zu ortsansässigen Unternehmen (sofern diese die Registrierungsvoraussetzungen erfüllen). Wenn Sie ein Unternehmen besitzen oder Einzelunternehmer sind, können Sie sich ins Handelsregister eintragen lassen. Dafür fällt eine Gebühr an. Wenn Sie jedoch Einzelunternehmer sind, dann Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht erforderlich.

Wichtig

Wenn Sie verfolgt werden oder einen Beruf ausüben, der für Sie gefährdet sein könnte, können Sie sich gemäß Abschnitt 1.1.1 §51 Bundesmeldegesetz Beantragen Sie eine Auskunftssperre bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.Ihre Adresse ist vertraulich und kann nicht ohne weiteres von Dritten überprüft werden.

Quelle: handbookgermany.de

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