Polizei
Die wichtigste Aufgabe der Polizei besteht darin, uns vor Gefahren zu schützen und Kriminalität zu bekämpfen. Deshalb lautet ihr Motto in Deutschland: „Die Polizei, dein Freund und Helfer.“ Das hat nichts mit Geheimdienst oder Politik zu tun. Im Notfall können Sie die Polizei jederzeit unter der gebührenfreien Rufnummer 110 kontaktieren.
Das Gesetz legt fest, was die Polizei tun darf und was nicht. Um beispielsweise eine Wohnung zu durchsuchen, benötigen Sie die Erlaubnis eines Richters – es sei denn, jemand in der Wohnung schwebt in großer Gefahr.
Bitte beachten Sie: Versuchen Sie nicht, die Polizei zu bestechen. In Deutschland werden Versuche, Polizisten zu bestechen, streng bestraft.
Struktur und Aufgaben der Polizei
Wie viele Polizeibehörden gibt es?
Die Polizei ist, wie viele andere Angelegenheiten in Deutschland, bundesweit geregelt. Es gibt 16 Landespolizeien, die mit der Bundespolizei (BP) und dem Bundeskriminalamt (BKA) zusammenarbeiten. Daneben gibt es noch die Zollpolizei und die Militärpolizei der Bundeswehr, die als Militärpolizei dienen. Kriminalpolizisten tragen keine Uniform. Alle anderen Polizisten erkennen Sie an ihrer grünen oder blauen Uniform. Diese Typen sieht man jeden Tag auf Streife. Sie können jederzeit mit ihnen sprechen.
Wie erkenne ich einen Polizisten?
Polizisten erkennen Sie an ihrer blauen oder grün-beigen Uniform. Seit 2004 versucht die EU, die Farben von Polizeiuniformen und -fahrzeugen zu vereinheitlichen. Da dieser Vorgang noch nicht abgeschlossen ist, werden Ihnen je nach Status noch zwei Farbvarianten angezeigt. Aber jetzt dominiert Blau. Es gibt auch spezielle Kostüme, etwa für Polizisten auf Motorrädern, Pferden oder Fahrrädern. Je nach Aufgabenstellung tragen Polizisten außerdem Schutzwesten, Helme, Schlagstöcke und unterschiedliche Waffen.
Was ist die Aufgabe der Polizei?
Die Polizei ist für die Aufklärung von Verkehrsunfällen, Einbrüchen und anderen Straftaten zuständig. Um Unfälle zu verhindern und Gefahren zu vermeiden, bietet die Polizei Verkehrskurse für Kinder in Grundschulen an, sorgt für Sicherheit bei Sportveranstaltungen oder Demonstrationen und gibt Hinweise zu Sicherheit und Gefahrenvermeidung. Auch gegen häusliche Gewalt, Stalking und Cyberkriminalität geht die Polizei vor. Wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, können Sie die Polizei oder die Helpline
Die Kriminalpolizei besteht aus 16 kantonalen Kriminalpolizeiämtern (LKA) und dem Bundeskriminalamt (BKA) . Verantwortlich für landesweite Aktivitäten zur Kriminalitätsbekämpfung. Teilweise führt sie auch Ermittlungen mit Auslandsbezug durch, allerdings nur im Bereich der schweren und organisierten Kriminalität.
Die Verantwortung für den Schutz staatlicher Institutionen und Amtsträger, die Verfolgung von Straftaten, den Grenzschutz und die Bekämpfung des internationalen Terrorismus liegt bei Bundespolizeiist verantwortlich. Sie können deutschen Kommentarfilm ansehen Oder Englisch Sehen Sie sich die Aufgaben der Bundespolizei und ihrer Spezialeinheit GSG 9 an .
Die deutsche Polizei kooperiert nicht mit dem Geheimdienst. In Deutschland ist der Bundesnachrichtendienst (BND) für geheimdienstliche Aufgaben zuständig. Die Polizei ist auch nicht hier, um politische Dissidenten einzuschüchtern oder anzugreifen. In Deutschland können Sie Ihre Meinung frei äußern. Die Meinungsfreiheit ist im deutschen Grundgesetz verankert. Weitere Informationen zur Meinungsfreiheit finden Sie in unserem Kapitel „Grundgesetz.
Wann sollte ich die Polizei rufen?
Wenn Sie oder andere in Gefahr sind oder Zeuge einer Straftat werden, sollten Sie die Polizei rufen. Dabei kann es sich um Körperverletzung, Einbruch, Diebstahl, Brandstiftung, Sachbeschädigung, sexuellen Missbrauch, Körperverletzung, Drohungen usw. handeln. Auch bei häuslicher Gewalt sollten Sie die Polizei rufen.
Wenn Sie die Notrufnummer 110 anrufen, wird sich die Polizei so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wichtig: Wenn Sie Opfer rechter, rassistischer, antisemitischer, islamfeindlicher, homophober oder transphober Gewalt sind, können Sie sich jederzeit an die Polizei wenden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel „Diskriminierung.
Auch bei sogenannten Ordnungswidrigkeitenanrufen können Sie sich an die Polizei wenden. Zum Beispiel, wenn jemand die ruhige Zeit nicht respektiert und nachts laute Musik hört.
Auch wenn Sie eine politische oder religiöse Radikalisierung bei Jugendlichen in Ihrem Umfeld bemerken, können Sie diese bei der Polizei melden. Sie können sich auch an die Radikalisierungsberatungsstelle des BAMF unter 0911 943 43 43Mehrsprachige Verbindungen.
Was soll ich der Polizei sagen, wenn ich die Notrufnummer anrufe?
Folgende Informationen sind für die Polizei im Notfall wichtig:
- Wer hat angerufen? (Name und Adresse)
- Was ist passiert?
- Wo passiert es?
- Wann passiert es?
Warten Sie auf Fragen und legen Sie den Hörer erst auf, wenn Sie gefragt werden. Je nachdem, wie gefährlich die Situation ist, kommt die Polizei sofort zu Ihnen. Wichtiger Hinweis: Generell sprechen die Mitarbeiter der Notrufzentrale nur Deutsch und ggf. auch Englisch.
Wie reiche ich eine Strafanzeige ein?
Eine Strafanzeige können Sie bei der Polizei oder unter online-strafanzeige.de einreichen.
Besonders in Großstädten kann die Bearbeitung von Anzeigen lange dauern. Dies hängt häufig mit hoher Bürokratie, Personalmangel und der Menge an Werbung zusammen. Die Polizei ist jedoch verpflichtet, alle Anzeigen zu bearbeiten. Auch wenn Sie längere Zeit nichts hören, bedeutet das nicht, dass Sie absichtlich vergessen werden.
Verdeckte Polizisten und „falsche Polizisten“
Polizisten tragen nicht immer Uniformen. Vor allem die Kriminalpolizei ist ebenfalls „in Zivil“ und kann daher nicht als Polizistin angesehen werden. Sie müssen oft unentdeckt bleiben, etwa um andere zu beobachten oder Haftbefehle zu vollstrecken.Wenn Polizisten in Zivil auftauchen, heißt das nicht, dass sie mit dem Secret Service kooperieren. In Deutschland ist der Bundesnachrichtendienst (BND) für nachrichtendienstliche Aufgaben zuständig.
Natürlich gibt es auch Betrüger, die sich als Polizisten ausgeben. Wenn Sie vermuten, dass Sie es mit einem „falschen Polizisten“ zu tun haben und in Gefahr sind, rufen Sie bitte den Polizeinotruf 110 an. Wenn keine Gefahr besteht, Sie aber Bedenken hinsichtlich der Echtheit der Dienstausweis oder ein Polizeibeamter können Sie sich auch an die Hotline der Bundespolizei 0800 6 888 000 wenden.
Was passiert, wenn ich einen Polizisten beleidige?
„Beleidigung eines Beamten“ ist ein beliebter Begriff und kein eigenständiger Tatbestand im Gesetz. Für bestimmte Ausdrücke und Schimpfwörter gibt es keine Strafliste. Nach Artikel 185 des Strafgesetzbuches sind Beleidigungen gegen einen Polizeibeamten genauso strafbar wie gegen jede andere Person. Wie viel Sie für die Beleidigung zahlen müssen, hängt von den zuvor vom Gericht verhängten Bußgeldern ab.
Was sollten Sie tun, wenn Sie von der Polizei diskriminiert werden?
Möglicherweise haben auch Sie Diskriminierung durch die Polizei erlebt*. Viele Deutsche haben beispielsweise Erfahrungen mit dem sogenannten Racial Profiling gemacht. Wenn eine Person von der Polizei angehalten, verhört, durchsucht oder sogar verhaftet wird, nur weil sie aufgrund ihrer Hautfarbe oder ähnlicher Merkmale verdächtig erscheint, handelt es sich um „Racial Profiling“. Aber auch diskriminierende Beleidigungen, Beschimpfungen oder Angriffe können vorkommen. Opfer von Polizeiwillkür oder Polizeibrutalität können Anzeige bei der Polizei erstatten. Wenn Sie Diskriminierung oder Gewalt durch die Polizei erlebt haben, können Sie sich an die Bewegung für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) wenden. . .
Was kann die Polizei tun und was nicht?
Die Polizei steht nicht über dem Gesetz. Das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung und das Polizeigesetz legen fest, was Sie tun dürfen und was nicht.
Die Polizei kann einen Ausweis verlangen. Die Polizei darf Sie nicht durchsuchen, wenn Sie nicht einer bestimmten Straftat verdächtigt werden oder keine Beweise für andere Verdächtige haben. Das gilt auch für Ihre Wohnung: Ihre Wohnung wird nur dann durchsucht, wenn bei Ihnen der Verdacht einer Straftat besteht oder wenn die Polizei den Verdacht hat, dass sich in Ihrer Wohnung eine verdächtige Person aufhält. Wenn die Polizei ankündigt, Sie oder Ihre Wohnung dennoch zu durchsuchen, müssen Sie angeben, dass Sie damit nicht einverstanden sind. Wenn Sie nichts sagen, gilt dies als Einwilligung. Kommt es zu einer anschließenden Durchsuchung, hat die Polizei eine Straftat begangen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an eine Beratungsstelle oder einen Anwalt. Wichtig: Möchte eine Frau selbst durchsucht werden, kann sie sich an eine Beamtin wenden.
Wenn Sie ein Fahrzeug führen, kann die Polizei Ihren Ausweis, Ihren Führerschein und Ihren Fahrzeugschein verlangen. Die Polizei fordert Sie möglicherweise auch auf, anzuhalten und aus Ihrem Fahrzeug auszusteigen. Die Polizei kann auch überprüfen, ob Sie ein Warndreieck und einen Erste-Hilfe-Kasten mit sich führen. Wenn bei Ihrer Person jedoch keine offensichtlichen Hinweise auf Alkohol oder Drogen vorliegen, dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht durchsuchen lassen oder verschiedenen Tests zur Überprüfung Ihrer Fahrtüchtigkeit (z. B. Geradeausgehen) unterziehen. Wenn die Polizei dies tut oder Sie dazu auffordert, müssen Sie die Einwilligung verweigern. Wenn die Polizei sich Ihnen aufdrängt, begeht sie eine Straftat. Wichtig: Wenn Sie nichts sagen, gilt dies als Einwilligung.
Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, darf die Polizei lediglich eine Blutuntersuchung oder eine Urinuntersuchung anordnen. Im Allgemeinen muss die Polizei dazu die Erlaubnis eines Richters einholen. Ohne Zustimmung des Richters kann die Polizei nur dann tätig werden, wenn eine sofortige Reaktion erforderlich ist (z. B. weil das Vorliegen von Drogen oder Alkohol später nicht mehr nachgewiesen werden kann). Wichtig ist jedoch, dass tatsächliche Hinweise auf Alkohol- oder Drogenkonsum vorliegen. Die Polizei darf diese Tests nicht willkürlich durchführen. Wenn die Polizei keinen triftigen Grund für die Durchführung einer Blut- oder Urinuntersuchung hat, können Sie die Einwilligung verweigern.
Die Polizei darf Sie nicht ohne Angabe von Gründen zu einer Polizeiwache bringen. Sie können die Einwilligung auch verweigern, wenn die Polizei Sie auffordert, mitzukommen. Unabhängig davon verstößt die Polizei gegen das Gesetz, wenn Sie abgeführt werden. In diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Wenn Sie selbst keinen Anwalt kennen, können Sie sich unter der Rufnummer 0172-3255553 an den „Notdienst Berliner Strafverteidiger“ wenden und um Unterstützung bitten. Das dortige Personal ist rund um die Uhr in Bereitschaft.
Wenn Sie von der Polizei vernommen werden, können Sie die Aussage verweigern. Das bedeutet: Sie müssen ihre Fragen nicht beantworten. Wenn Sie eine schriftliche Einladung der Polizei erhalten, müssen Sie nicht dorthin gehen. Sie müssen lediglich der Einladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts folgen. Nehmen Sie unbedingt vorher Kontakt zu einem Anwalt auf.
Sie haben das Recht, den Personalausweis eines Polizeibeamten anzufordern und dessen Daten aufzuschreiben. Dies ist wichtig, wenn Sie später Strafanzeige erstatten möchten. Es ist auch immer hilfreich, Passanten zu bitten, die Situation zu beobachten. Dann haben Sie auch Zeugen. Wichtig: Sie müssen innerhalb von drei Monaten nach dem Vorfall eine Strafanzeige einreichen. Dies können Sie direkt bei der Staatsanwaltschaft tun. Sie müssen also nicht zur Polizei gehen.
Wenn Sie verhaftet werden, haben Sie das Recht, einen Anwalt zu rufen. Wenn Sie selbst keinen Anwalt kennen, können Sie sich unter der Rufnummer 0172-3255553 an den „Notdienst Berliner Strafverteidiger“ wenden und um Unterstützung bitten. Die dortigen Mitarbeiter sind Tag und Nacht in Rufbereitschaft.
Kann ich Polizist werden?
Voraussetzung für die Tätigkeit als Polizist in Deutschland ist die deutsche Staatsbürgerschaft. Polizisten sind Beamte und grundsätzlich können nur deutsche Staatsbürger Beamte werden. Allerdings gibt es in einigen Bundesländern auch Regelungen, die es Personen ohne deutschen Pass ermöglichen, Beamte zu werden. Daher können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft eine Polizeiausbildung absolvieren. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Polizeigewerkschaft, Ihrer örtlichen Polizei oder unter www.polizeitest.de, diese Regeln gelten für Ihr Bundesland. Dort können Sie sich auch über weitere Voraussetzungen wie Schulabschluss, Sportlichkeit etc. informieren.
Wichtig
Sie erreichen die Polizei bundesweit unter der Rufnummer 110. Sie erreichen die Feuerwehr unter der Rufnummer 112.
Quelle: handbookgermany.de