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Politische Parteien wollen die Verfassung ändern: Die Ansichten gehen auseinander

Landtag Rheinland-Pfalz
Die regierungstragenden Ampel-Fraktionen und die oppositionelle CDU in Rheinland-Pfalz haben ganz unterschiedliche Änderungswünsche ihrer Landesverfassung.

Kanzlerschaft, Wahlalter, Volksbegehren oder nationale Ziele: Regierungs- und Oppositionsparteien Rheinland-Pfalz und CDU fordern radikal unterschiedliche Änderungen ihrer Landesverfassungen. Entscheidungen können sie aber nur gemeinsam treffen – denn zwei Drittel der Abgeordneten müssen für die Änderung stimmen. Auch die kleineren Oppositionsparteien AfD und Freie Wähler wollen etwas ändern. Überblick:

Wahlalter

Sozialdemokraten, Grüne und FDP setzen sich seit langem dafür ein, das Wahlalter bei Kommunal- und Landtagswahlen von 18 auf 16 Jahre zu senken. Bisher ist dieser Plan an der CDU gescheitert. Landtagspräsident Hendrik Herring hat die Koalition nun erneut aufgefordert, der Änderung zuzustimmen. Er erwähnte unter anderem das unterschiedliche Wahlalter für die Europawahl (ab 16 Jahren) und die Kommunalwahl (ab 18 Jahren), die beide am 9. Juni 2024 stattfinden. Damit liegt der SPD-Politiker auch vor den meisten Bundesländern, wo zumindest kommunale Parlamente inzwischen auch von 16- und 17-Jährigen gewählt werden können. Dazu gehören auch die von der CDU mitregierten Bundesländer, die nach Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen nun auch Berlin regiert.

Doch die CDU Rheinland-Pfalz blieb bei ihrer Position: „Mit der Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre ist die Koalitionsfraktion im Mai im Landtag gescheitert“, sagte die Fraktion der dpa in einer Stellungnahme.

Gesprächsbereitschaft und weitere Vorschläge

Für zwei weitere Koalitionsverträge hat sich die CDU-Fraktion bereit erklärt, über die von der Ampel geforderten Änderungen zu diskutieren. Ziel ist es, das Wort „Rasse“ aus dem Verfassungstext zu streichen und den Klimaschutz als nationales Ziel aufzunehmen.

Die EU hat außerdem acht eigene Vorschläge für Verfassungsänderungen vorgelegt, „von denen wir glauben, dass sie ebenso von Fraktionschef Gordon Schnieder und seinem Stellvertreter Helmut Martin angenommen werden. Helmut Martin hat die Möglichkeit, dies zu erreichen.“ Genehmigung.” „Wir setzen auf einen transparenten Prozess unter Einbeziehung von Experten. Es braucht einen breiten Konsens.“ Verfassungsänderungen sollten eine Ausnahme bleiben.

Die parlamentarischen Geschäftsführer der Ampel-Fraktion – Martin Haller (SPD), Carl-Bernhard von Heusinger (Grüne) und Marco Weber – vereinbarten zudem, Treffen mit der CDU abzuhalten, um ihre Wünsche und Ziele zu besprechen „Mögliche Überschneidungen“. Allerdings liegen ihnen nicht die acht Vorschläge vor, über die einige Medien berichtet haben. Auch Freie Wähler beklagten, dass ihnen das CDU-Dokument nicht bekannt sei.

Nationale Ziele

Die CDU glaubt nicht, dass die Integration des Klimaschutzes in den Verkehr als angestrebtes nationales Ziel für eine leichte Regierung ausreicht und greift auf das hessische Modell zurück, das diese allgemeine Nachhaltigkeit vorschlägt Die Grundsätze beinhalten nationale Ziele und „auch nicht-ökologische Themen, wie finanzielle und soziale Fragen, sollten klar definiert sein“. Darüber hinaus plädieren Schneider und Martin für Generationengerechtigkeit als nationales Ziel. Sie argumentieren, dass „die Rechte künftiger Generationen in der Demokratie nicht konkret verankert sind.“

Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung sei bereits in der Landesverfassung verankert, sagen liberale Wähler. „Wir werden aber nicht den Anspruch erheben, Klarheit zu schaffen.“

Michael Frisch, Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion, äußerte seine Skepsis gegenüber der Verankerung der beiden von der CDU angestrebten nationalen Ziele. Kritische Haltung. „Wir möchten den grundlegenden Charakter unserer Verfassung bewahren. Deshalb halten wir es für absurd und sogar gefährlich, sich ständig dem Zeitgeist anzupassen.“

Entfernen Sie das Wort „Rasse“

Angesichts dieser Bedenken der Ampelregierung hat der Präsident der Staatsversammlung, Herring, die Unterstützung der Koalition. Liberale Wähler haben ihre Unterstützung gezeigt. Herring sagte, der Begriff stamme aus einer anderen Zeit und betreffe eigentlich Rassismus. „Allerdings ist dies aus heutiger Sicht diskriminierend.“ Der Landtagspräsident betonte, dass bestimmte Teile der Verfassung von Zeit zu Zeit angepasst werden müssten. Mit der letzten großen Verfassungsreform im Land Rheinland-Pfalz wurde beispielsweise die Todesstrafe abgeschafft. Aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen bedeutet dies ohnehin nichts mehr. Allerdings wurden Bestimmungen zur Stärkung des Fragerechts des Parlaments aufgenommen.

Volksabstimmung

Nach dem Wunsch der CDU-Abgeordneten dürfte die Unterstützung der nächsten 200.000 Wahlberechtigten ausreichen, bisher ist die Volksabstimmung bei 300.000 ausgefallen. Referendum Die Vorbereitungen für ein Referendum laufen. Schneider und Martin argumentieren, die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass die verfassungsmäßige Form der Teilnahme an einem Referendum angesichts des bestehenden Quorums faktisch „sinnlos“ sei. „Grundsätzlich könnte ein Referendum dazu beitragen, demokratische Entscheidungsfindung zu fördern und demokratische Selbstwirksamkeit zu erleben.“

Liberale Wähler befürworteten auch eine Senkung des Quorums. Bundestagsfraktionschef Jan Bollinger erinnerte daran, dass die AfD seit langem „die Hürde für die Einreichung von Volksinitiativen und Volksbegehren deutlich senken“ wolle.

Amtszeit des Ministerpräsidenten

Etwa 22 Jahre für Peter Altmeier (CDU), 12 Jahre für Bernhard Vogel (CDU) und fast 19 Jahre für Kurt Beck (SPD). So Bisher Malu Dreyer (SPD) 10 Jahre. Aus Sicht der CDU sind viele Kanzler schon zu lange im Amt. In dem Dokument der CDU-Bundestagsfraktion hieß es, eine „angemessene“ Befristung künftiger rheinland-pfälzischer Spitzenpolitiker könne „Verhärtungen vorbeugen und eine Politik fördern, die nicht von persönlichen Wiederwahlüberlegungen beeinflusst wird“. Es wurde nicht gesagt, auf wie viele Jahre sie die Amtszeit begrenzen wollte.

Nach Ansicht von Herring hat der Vorschlag das Parlament eher geschwächt als gestärkt. „So etwas gibt es nirgendwo in Deutschland.“ Amtszeitbeschränkungen gelten nur für direkt gewählte Regierungschefs. „Aber das Parlament wählt den Regierungschef und kann ihn auch abwählen.“ Ganz im Sinne der Zeit sagte Herring: „Ich glaube nicht, dass die künftige Amtszeit 20 Jahre dauern wird.“

Die Alternative für Deutschland kann seinem folgen Die Amtszeit des Bundeskanzlers ist auf zwei Legislaturperioden zu begrenzen und auch das Amt des Kanzlers ist befristet. Die Freien Wähler wollten den Regierungschef direkt wählen.

Untersuchungsausschuss

Der Untersuchungsausschuss des Landtags soll künftig von einer „neutralen Person“ geleitet werden, hieß es im Landtag. „Die Enquete-Kommission ist ein Instrument von besonderer Öffentlichkeitswirkung und bestimmt das Bild des Parlaments“, argumentieren Schneider und Martin (der auch verfassungsrechtliche Sprecher der Fraktion ist). Ein neutraler Vorsitzender agiert unabhängiger als ein Vertreter und erhöht dadurch das Vertrauen.

„Der Untersuchungsausschuss ist das mächtigste Instrument im Kongress“, sagte Herring, der Präsident des Staatsparlaments. „Mit Untersuchungskommissionsvorsitzenden haben wir keine schlechten Erfahrungen gemacht.“ Und: „Externe Vorsitze würden das Parlament eher schwächen.“ Allerdings sei das Untersuchungskommissionsgesetz aus den 1990er Jahren veraltet und müsse modernisiert werden. Die wissenschaftliche Abteilung wird die Ergebnisse der Untersuchungskommission zu Hochwassergefahren auswerten. Dabei geht es vor allem um digitalen Aktenzugriff und Transparenz.

Freie Wähler unterstützen die CDU-Vorschläge ebenfalls nicht. „Der U-Ausschuss ist ein Sonderausschuss des Landtags. Insofern ist es ausgeschlossen, dass ein Nicht-Landtagsabgeordneter den Vorsitz übernimmt“, sagte Fraktionsvorsitzender Joachim Streit sowie Landesvorsitzender und Vorsitzender des Hochwasseruntersuchungsausschusses Stephan Wefelscheid.

Auflösung von Landesparlamenten

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Landesparlamente sollten nicht mehr mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, um „mögliche Missbräuche durch eine parlamentarische Regierungsmehrheit“ zu verhindern oder zu erschweren. . Einer anderen Ansicht der CDU-Bundestagsfraktion zufolge sehen viele Landesverfassungen ein Zweidrittelquorum vor.

Einberufung von Regierungsmitgliedern

„Das verfassungsmäßige Recht, Mitglieder einzuberufen, wenn hierfür eine Mehrheit und damit die Zustimmung der die Regierung unterstützenden Fraktionen erforderlich ist, ist die Regierung faktisch untauglich.“ So heißt es im Acht-Punkte-Dokument der Demokratischen Liga. „Ein angemessenes Minderheitsquorum kann das Risiko von Machtmissbrauch verringern und die Beziehung zwischen Parlament und Regierung stärken.“

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