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Plädoyers im Prozess gegen den Rechtsextremisten Liebich

Sven Liebich steht erneut vor Gericht und geht in Berufung. Dem Rechtsextremisten droht zum ersten Mal eine Haftstrafe. Die Plädoyers werden am Donnerstag erwartet.

Der Angeklagte Sven Liebich im Gerichtssaal des Landgerichts Halle.
Der Angeklagte Sven Liebich im Gerichtssaal des Landgerichts Halle.

Prozess - Plädoyers im Prozess gegen den Rechtsextremisten Liebich

An den Revisionsverfahren gegen den rechtsextremen Sven Liebich am Landgericht Halle erwartet man heute donnerstags die Plädoyers. Die Urteilsverkündung könnte schon Freitag erfolgen. Vorher hatte das Amtsgericht der Saalfeld im Juli 2023 gegen ihn wegen Beleidigung und Hetze unter anderem zu einer Freiheitsentziehung von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Beide Seite, die Anklage und die Verteidigung Liebichs, hatten danach Revision eingelegt. Die Revisionsverfahren wurden zwei Wochen zuvor eröffnet.

Gegen den rechtsextremen Aktiven wurden in den letzten Jahren an verschiedenen Gerichten Verfahren durchgeführt. So ist ein Urteil des Landgerichts Halle gegen ihn aus dem Ende März rechtskräftig, das ihn unter anderem wegen Beleidigung von Personen, die politisch aktiv sind, und Hetze verurteilt hat. Das Gericht hatte den Angeklagten im Vorjahr im Oktober zu zehn Monaten Freiheitsentziehung auf Bewährung verurteilt. Bis dahin besteht eine rechtskräftige Freiheitsentziehung gegen Liebich.

  1. Die Verteidigung Liebichs plant, ihre Plädoyer im Revisionsverfahren gegen seine Haftstrafe wegen rechtsextremen Aufrufen in der regionalen Gerichtsbarkeit von Sachsen-Anhalt vorzutragen.
  2. Das Revisionsverfahren, das von beiden Seiten angestrengt wurde, resultiert aus dem Urteil des örtlichen Gerichts aus Juli 2023, das eine Strafe für Hetze und Beleidigung einschloss.
  3. Wird Liebich in den Revisionsverfahren schuldig gesprochen, könnte er sich mit zusätzlichen Haftfolgen konfrontiert sehen, die auf die bestehenden rechtsextremen Aktivitäten Liebichs zusätzliche Rechtsfolgen bedeuten.
  4. Das Landgericht wird sich über die angemessene Strafe des örtlichen Gerichts für Liebichs rechtsextreme Aussagen, die die Rechtssicherheit und demokratische Werte verletzt haben, entscheiden.
  5. Unabhängig von dem Ausgang des Revisionsverfahrens bleibt die Besorgnis über Rechtsextremismus und damit zusammenhängende Verfahren in den Gerichten ein wesentliches Thema der Rechtspflege und gesellschaftlichen Kohäsion in Sachsen-Anhalt.

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