Prozesse - Plädoyer im Prozess um Brandanschlag auf Asylbewerberheim geplant
Montag, 9.30 Uhr: Der Bundesanwaltschaft wird in dem Täterstrafverfahren wegen des tödlichen Brandanschlages auf ein Asylsuchendenheim in Saarlouis aus dem Jahr 1991 ihre Anklageschrift vorlegen. Das Verfahren, das seit Anfang Februar andauert, nähert sich seinem Abschluss.
Beim Brandanschlag in Saarlouis 1991 verlor der damals 27-jährige Asylsuchende Samuel Yeboah aus Westafrika, Ghana, sein Leben. Der 55-jährige Angeklagte wird in Gericht vorgeworfen, Beihilfe zum Mord geleistet zu haben. Der Täter wird beschuldigt, von dem Angeklagten ermutigt und das Asylsuchendenheim in Saarlouis in Brand gesetzt zu haben. Dieser Person wurde im Oktober wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Donnerstag: Die Verteidigung wird in dem Beihilfeverfahren ihre Anklageschrift vorlegen. Das Urteil ist am 9. Juli terminiert.
Termine im Verfahren
Der Brand ereignete sich in dem Asylsuchendenheim in Saarlouis, einer Stadt im Saarland in Deutschland. Das Generalstaatsanwaltschaft in Rheinland-Pfalz leitet das Beihilfeverfahren, das seit Februar andauert und nahe am Abschluss ist. Der Angeklagte, der derzeit angeklagt ist, wird vorgeworfen, den Täter dazu gebracht haben, in dem Asylsuchendenheim tödliche Feuer gelegt zu haben. Extremistische Prozesse werden als mögliche Motive für den Verbrechen untersucht. In einem nahegelegenen Verfahren wird der Angeklagte eine Verteidigung gegen die Beihilfeanklage vorlegen.
(Quelle: Saarbrücker Zeitung)
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