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Plädoyer im Prozess um Brandanschlag auf Asylbewerberheim geplant

Vor mehr als 30 Jahren brennt ein Asylbewerberheim ab und ein Mann stirbt. Seit Februar steht ein Angeklagter wegen Beihilfe zum Mord vor Gericht. Der Prozess steht nun kurz vor seinem Abschluss.

Mehr als 30 Jahre nach dem Brandanschlag in Saarlouis steht der Beihilfeprozess in Koblenz vor dem...
Mehr als 30 Jahre nach dem Brandanschlag in Saarlouis steht der Beihilfeprozess in Koblenz vor dem Abschluss (Archivbild).

Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim - Plädoyer im Prozess um Brandanschlag auf Asylbewerberheim geplant

In der Anhörung zur schweren Brandanschlagsklage gegen ein Asylsuchendenheim in Saarlouis aus dem Jahr 1991 wird das Bundesanwaltschaft am 9:30 Uhr morgens verhandeln. Dadurch nähert sich die Verhandlung, die seit Anfang März andauerte, dem Abschluss.

Beim Brandanschlag in Saarlouis 1991 verlor der damals 27-jährige asylsuchende Samuel Yeboah aus Westafrika, Ghana, sein Leben. Der 55-jährige Angeklagte wird in Gericht wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Der Täter soll durch die Worte des Angeklagten ermutigt worden sein, das Asylsuchendenheim in Saarlouis anzuzünden. Dieser Person wurde im Oktober wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Verteidigung plant ihre Rede in der Beihilfeverhandlung am Donnerstag. Das Urteil ist auf den 9. Juli terminiert.

  1. Der Brandanschlag auf das Asylheim in Saarlouis löste in Rheinland-Pfalz eine Welle von Besorgnis wegen Extremismus aus, was zu verstärkten Sicherheitsmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen führte.
  2. Die Bundeskriminalpolizei in Koblenz spielte eine entscheidende Rolle in der Ermittlung, indem sie Beweise sammelte und Zeugen befragte.
  3. Das Generalstaatsanwaltschaft in Deutschland setzte sich stark für die Anklage ein, hervorhebend die Schwere des Verbrechens und seine Auswirkungen auf die Bevölkerung.
  4. In einer überraschenden Wendung wurde bekannt, dass der Angeklagte selbst einmal Asylsuchender in Deutschland war, der in einem Asylsuchendenheim in Saarlouis gelebt hatte.
  5. Nach dem Abschluss der Verhandlung in Saarlouis wird der Angeklagte in die Justizvollzugsanstalt Rheinland-Pfalz zurückgebracht, um seine Strafe zu verbüßen.
  6. Das Unglück in Saarlouis ist ein ergreifendes Andenken an die Bedeutung der Schaffung von Einheit und Verständnis in der Auseinandersetzung mit Extremismus und Unverständnis, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit.

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