Erstmals kommt bei Landtagswahlen eine Wahlvorlage für blinde und sehbehinderte Menschen zum Einsatz – allerdings nur im Regierungsbezirk Mittelfranken. „Wir wollen zeigen, was möglich ist und daraus für künftige Wahlen lernen“, sagte Robert Müller, Leiter des Pilotprojekts beim Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenverband (BBSD).
Andererseits In sechs Bezirken, in denen die Menschen immer blinder werden, brauchen Sehbehinderte immer noch die Unterstützung anderer, um wählen zu können. Nach Angaben des Sozialverbandes Vdk sind Landtagswahlen auch für Menschen mit anderen Behinderungen nur bedingt barrierefrei.
Bundestagswahlen bieten seit langem Wahlvorlagen. Müller erklärte, dass dies auch die Standards für Landtagswahlen in anderen Bundesländern seien. Dies war in Bayern aufgrund des komplexen Wahlsystems bisher nicht möglich.
Nach Angaben des Bayerischen Innenministeriums finden am 8. Oktober gleichzeitig vier Wahlgänge zur Landtags- und Landtagswahl statt. Es gebe 91 Wahlkreise mit 364 Stimmzetteln unterschiedlicher Größe, teilte das Ministerium mit. Die Zahl der Kandidaten reicht von 61 pro Partei in Oberbayern bis 16 pro Partei in Oberfranken und der Oberpfalz.
Das BBSD wählte Mittelfranken aufgrund der Größe des Stimmzettels und seiner Lage in der Mitte als Pilotregion. Mueller sagte, dort leben viele blinde und sehbehinderte Menschen. Sechs von ihnen konnten die Wahlvorlage bereits bei einem Workshop im BBSD-Beratungszentrum in Nürnberg testen.
Um im Wahlkampf damit umzugehen, muss man vorbereitet sein, erklärt Landesgruppenleiter Frank Nohr. „Man muss herausfinden, wer in welchem Kader steht.“ Dennoch sei es ein Fortschritt. „Dies ist eine Möglichkeit für blinde und stark sehbehinderte Menschen, selbständig zu wählen.“
Genaue Daten darüber, wie viele Menschen mit Behinderung in Bayern wahlberechtigt sind, liegen dem Sozialverband VdK nicht vor. Ihm zufolge leben im Freistaat fast 1,2 Millionen Menschen über 18 Jahren mit schweren Behinderungen. VdK-Experte Jan Gerspach sagte, die meisten von ihnen dürften wahlberechtigt sein.
Trotzdem glaubt er, dass sie bei der Wahl immer noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Neben der Unmöglichkeit blinder Menschen außerhalb Mittelfrankens, ihre Stimmzettel selbst auszufüllen, gebe es strukturelle Barrieren in den Wahllokalen, erklärte Gerspach. Das bedeutet, dass sie auf Briefwahl angewiesen sind. „Diesen Menschen muss jedoch das gleiche Recht eingeräumt werden, frei zu entscheiden, ob sie persönlich oder per Briefwahl abstimmen.“
Verbessert wird jedoch, dass in Wahlaushängen erläutert wird, in welchem Ausmaß die barrierefreie Stimmabgabe z.B. im Wahllokal erfolgt Ein Wahllokal und Gerspach sagten, Informationen seien in einfacher Sprache erhältlich.