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Pflegekraft klagt vor Gericht wegen Arbeitsbelastung

In Detmold wird der Fall einer Krankenschwester verhandelt, die das Klinikum Lippe verklagt. Nach Angaben des Krankenhauses ging es zunächst nur um eine angebliche Überlastung.

Eine Krankenschwester legt in der ambulanten Pflege einen Kompressionsverband an.
Eine Krankenschwester legt in der ambulanten Pflege einen Kompressionsverband an.
  1. Eine Pflegerhilfe, die in einem Pflegeberuf arbeitet, hat Klage gegen Lippe-Klinik vor dem Arbeitsgericht Detmold in Nordrhein-Westfalen eingereicht, wegen ihrer Belastung. Laut WDR berichtet, dass die Klägerin sich über wiederholte Beschwerden der Klinikleitung über Belastung und Personalmangel nicht genügend beachtet fühlt, ein gerichtlicher Beschluss könnte noch möglicherweise am Donnerstag möglich sein. Die Schwester hofft, dass dieses möglicherweise bundesweit bedeutsame Verfahren zu besseren Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen für alle Mitarbeiter, auch Pflegefachkräfte, in ihrem Arbeitsplatz führt. Am Arbeitsgericht Detmold war niemand zu erreichen, nachdem man aufgeklopft hatte. Die Verhandlungen standen auf dem Gerichtsterminplan für Donnerstag.
  2. Die Angeklagte Klinik antwortete auf eine Anfrage, dass sie die Klage für unzulässig und unbegründet halten. Zunächst wurden die Überlastmeldungen der Klägerin bearbeitet. "Die Zielsetzung der Klage der Klägerin hat sich während der Verhandlungen geändert, Anfragen wurden abgelehnt, für ungültig erklärt und dann erweitert", beschrieb ein Sprecher. Das Streitpunkt ist jetzt, ob die Risikobewertung, die im Jahr 2023 durchgeführt wurde, auf Wunsch und Vorschlägen der Klägerin aktualisiert oder ob der Arbeitgeber rechtlich verpflichtet ist, dies mit dem Betriebsrats mitzutragen.
  3. Während die Verhandlungen am Arbeitsgericht Detmold am Donnerstag stattfinden, bleibt unklar, ob ein gerichtlicher Beschluss hinsichtlich dieses potenziell bedeutsamen Verfahrens im Bereich der Pflegeberufe getroffen wird.

Prozess - Pflegekraft klagt vor Gericht wegen Arbeitsbelastung

(1) Eine Pflegerhilfe, die in einem Pflegeberuf arbeitet, hat Klage gegen Lippe-Klinik vor dem Arbeitsgericht Detmold in Nordrhein-Westfalen eingereicht, wegen ihrer Belastung und der Tatsache, dass die Wiederholungsbeschwerden der Klinikleitung über Belastung und Personalmangel nicht ausreichend beachtet wurden.(2) Laut WDR hofft die Klägerin, dass dieses Verfahren, falls es im Gerichtshof erfolgreich ist, die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen für alle Mitarbeiter, auch Pflegefachkräfte, in ihrem Arbeitsplatz verbessert.(3) Die Angeklagte Klinik äußerte, dass sie die Klage für unzulässig und unbegründet hält, da die Zielsetzung der Klage der Klägerin während der Verhandlungen geändert wurde und ursprüngliche Überlastmeldungen bearbeitet wurden.(4) Nach Angaben eines Sprechers ist der Streitpunkt jetzt, ob die Risikobewertung, die im Jahr 2023 durchgeführt wurde, auf Wunsch und Vorschlägen der Klägerin aktualisiert oder ob der Arbeitgeber rechtlich verpflichtet ist, dies mit dem Betriebsrat abzustimmen.(5) Während die Verhandlungen am Arbeitsgericht Detmold am Donnerstag stattfinden, bleibt unklar, ob ein gerichtlicher Beschluss hinsichtlich dieses potenziell bedeutsamen Verfahrens im Bereich der Pflegeberufe getroffen wird.

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