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Personalausweis und Reisepass: Wichtige Änderungen

Personalausweis und Reisepass: Wichtige Änderungen für Deutsche

Personalausweis und Reisepass: wichtige Änderungen für die Deutschen könnten Ende dieses Jahres in Kraft treten. Die entsprechende Verordnung wurde bereits vom Bundesminister des Inneren vorgestellt.

Sie wird eine Reihe von Neuerungen für die Bürger einführen. Die Beantragung und Ausstellung von Dokumenten wie Personalausweisen, Reisepässen und elektronischen Aufenthaltstiteln wird zukünftig einfacher und schneller sein.

Personalausweis und Reisepass: Wichtige Änderungen

Wenn der Bundesrat im September 2023 die Verordnung genehmigt, werden die neuen Verfahren schrittweise von November 2023 bis Mai 2025 eingeführt.

Ab November 2023 können Bürger PIN-Codes für ihre Online-Identifikation an speziellen Automaten der staatlichen Behörden erhalten. Darüber hinaus haben die Behörden die Möglichkeit, offizielle Dokumente wie Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel in neuen Geräten aufzubewahren.

Diese Automaten funktionieren ähnlich wie Poststellen. Die Dokumente werden in einem verschlossenen Fach aufbewahrt. Die Person erhält einen persönlichen Code, mit dem sie das Fach öffnen kann, um das benötigte Dokument herauszunehmen. Dadurch entfällt die Notwendigkeit zusätzlicher Gebühren seitens der Behörden.

Ab November 2024 wird der PIN-Code für die Online-Identifikation direkt bei der Antragstellung ausgegeben, anstelle der bisherigen postalischen Zustellung. Die rechtliche Grundlage dafür wird im November 2024 geschaffen. Die Umstellung des Verfahrens wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die direkte Zustellung des PIN-Codes bei Antragstellung wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 erfolgen.

Personalausweis und Reisepass: Wichtige Änderungen. Foto: aymane jdidi / Pixabay

Eine weitere Verbesserung wird am 1. November 2024 eingeführt

Die sogenannte Direktzustellung ermöglicht es dem Hersteller, das souveräne Dokument direkt an die Registrierungsadresse des Antragstellers zu senden. Dieser Service wird kostenpflichtig sein, aber er spart Zeit. Es ist nicht mehr erforderlich, die Behörde oder den Dokumentenautomaten persönlich aufzusuchen.

Ab Mai 2025 werden für neue souveräne Dokumente nur noch digitale biometrische Fotos verwendet. Diese können entweder direkt bei den Behörden oder von speziellen Fotografen aufgenommen werden. Gedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.

Dies erleichtert den Prozess der Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen und anderen im Ausländergesetz vorgesehenen Dokumenten.

Auf dem Portal für Personalausweise finden Sie Anweisungen zur Annahme digitaler Fotos. Die Verordnung zur Änderung der genannten gesetzlichen Bestimmungen wurde auf der Website des Bundesministeriums des Inneren veröffentlicht.

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