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Palästina-Parole strafbar: «From the River to the Sea»

Demonstration
Teilnehmer einer Kundgebung tragen palästinensische Fahnen.

Angesichts des Terrorangriffs auf Israel wollen Berliner Staatsanwaltschaft und Polizei rigider gegen israelfeindliche Parolen bei Demonstrationen von Palästinensergruppen vorgehen. Die Verwendung der oft verwendeten Parole «From the River to the Sea, Palestine will be free» werde jetzt von der Staatsanwaltschaft als strafbar eingeordnet, sagte eine Polizeisprecherin am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein freies Palästina geben auf einem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer – dort wo sich jetzt Israel befindet. Entsprechende Landkarten zeigen bei Demonstrationen das Gebiet ganz in grün, der Farbe des Islam.

Die Staatsanwaltschaft sehe bei der Parole einen Anfangsverdacht auf Volksverhetzung, weil das Existenzrecht Israels dadurch betroffen sei, sagte die Sprecherin. Bei dem entsprechenden Paragrafen 130 heißt es, bestraft werde, wer gegen «nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppen» zum Hass aufstachele oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordere. Verboten sind laut Gesetz schon lange Parolen wie «Tod den Juden». Andere Parolen, die Israel angreifen, sind dagegen als Meinungsäußerung zulässig.

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